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Kupfer

Grenzwert: 2,0 mg/l

Kupfer kommt als natürliche Verbindung in mehreren Erzen vor. Es wird u.a. für die Herstellung von Leitungen, Kabeln, Haushaltswaren, Farbstoffen, chemischen und pharmazeutischen Geräten sowie für die Bekämpfung von Pilzen und Algen eingesetzt.

Kupfer ist im Trinkwasser ein netzabhängiger Parameter, d.h. erhöhte Kupfer-Konzentrationen entstehen vornehmlich unter bestimmten Bedingungen in Trinkwasser-Installation aus Kupfer. Das kann z. B. besonders bei neuverlegten Kupferleitungen auftreten und wenn der pH-Wert des Trinkwassers unter 7,8 liegt. Damit sind erhöhte Kupfer-Konzentrationen am Zapfhahn des Verbrauchers in vielen Fällen auf Probleme in der Trinkwasser-Installation selbst zurückzuführen und weitestgehend unabhängig von der Überprüfung und Sicherung der Trinkwasserqualität durch den Wasserversorger selbst.

Ein Austausch vorhandener Kupferleitungen in der Trinkwasser-Installation ist dann angezeigt, wenn das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung den Einsatz von Kupfer als Installationsmaterial nicht zulässt, obwohl es der Trinkwasserverordnung entspricht. Für Arbeiten an der Trinkwasser-Installation ist eine fachkundige Installationsfirma (siehe auch Tipps für den Verbraucher) hinzuzuziehen.

Eine Entscheidung über eine mögliche Gefährdung trifft das Gesundheitsamt.

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren ist ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert einhält oder ersatzweise abgepacktes Wasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.