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Natrium

Grenzwert: 200 mg/l

Natrium kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen.

Der Grenzwert hat einen hohen Vorsorgecharakter und ist technisch sowie sensorisch begründet.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt für die Allgemeinbevölkerung in der Regel keine Gesundheitsgefährdung dar. Für Säuglinge und Kleinkinder bis einem Alter von 2 Jahren ist ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert unterschreitet oder als abgepacktes Wasser speziell als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet ist. 

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de