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Natrium

Grenzwert: 200 mg/l

Natrium kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen.

Der Grenzwert hat einen hohen Vorsorgecharakter und ist technisch sowie sensorisch begründet.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt für die Allgemeinbevölkerung in der Regel keine Gesundheitsgefährdung dar. Für Säuglinge und Kleinkinder bis einem Alter von 2 Jahren ist ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert unterschreitet oder als abgepacktes Wasser speziell als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet ist. 

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.