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Natrium

Grenzwert: 200 mg/l

Natrium kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen.

Der Grenzwert hat einen hohen Vorsorgecharakter und ist technisch sowie sensorisch begründet.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt für die Allgemeinbevölkerung in der Regel keine Gesundheitsgefährdung dar. Für Säuglinge und Kleinkinder bis einem Alter von 2 Jahren ist ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert unterschreitet oder als abgepacktes Wasser speziell als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet ist. 

Nächste Veranstaltungen ...

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.