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Natrium

Grenzwert: 200 mg/l

Natrium kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen.

Der Grenzwert hat einen hohen Vorsorgecharakter und ist technisch sowie sensorisch begründet.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt für die Allgemeinbevölkerung in der Regel keine Gesundheitsgefährdung dar. Für Säuglinge und Kleinkinder bis einem Alter von 2 Jahren ist ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert unterschreitet oder als abgepacktes Wasser speziell als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet ist. 

Nächste Veranstaltungen ...

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, plant zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 5. Dezember 2023 in Bernburg/Strenzfeld durchzuführen.

Schwerpunkte sind Themen aus der Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.  Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Oktober 2023 im Deutschen Tierärzteblatt und auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.