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Nickel

Grenzwert: 0,02 mg/l

Nickel ist ein wesentlicher Bestandteil von Erdkruste und Erdkern. Es wird u.a. für Kupfer- und Edelstahllegierungen verwendet und in Akkumulatoren, Katalysatoren und in der Galvanotechnik eingesetzt. Nickel kann aus der nickelverarbeitenden Industrie über Abwasser in Oberflächengewässer gelangen.

Erhöhte Nickel-Konzentrationen im Trinkwasser sind sehr häufig ein Indiz für den Einsatz vernickelter oder nickelhaltiger Teile der Trinkwasser-Installation (z.B. vernickelte Armaturen).

In diesen Fällen ist ein Austausch der betroffenen Armaturen angezeigt. Hierfür sollte eine fachkundige Installationsfirma hinzugezogen werden (siehe auch Tipps für den Verbraucher).

Bei einer Grenzwertüberschreitung prüft das Gesundheitsamt die tatsächliche Gefährdung der betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen, besonders sind dabei Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren und Personen mit einer Nickelallergie zu beachten. Im Falle einer Nickelallergie und wenn die Grenzwertüberschreitung auf die Armatur zurückzuführen ist, empfiehlt das UBA, die ersten 200 ml des Wassers weder zur Körperpflege noch zu Lebensmittelzwecken einzusetzen.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de