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Nitrat und Nitrit

Nitrat

Grenzwert: 50 mg/l

Nitrat ist ein natürlicher Bestandteil des Stickstoffkreislaufes und ein wichtiger Pflanzennährstoff.

Durch Überdüngung in der Landwirtschaft und Abwassereinleitung in Gewässer wird das leicht wasserlösliche Nitrat aus den Bodenschichten ausgewaschen und gelangt schnell ins Grundwasser.

Nitrat besitzt selbst keine große Giftigkeit. Kleinere Mengen werden relativ schnell über die Nieren ausgeschieden, nur größere Mengen können Entzündungen der Darmschleimhaut verursachen.

Von wesentlich größerer gesundheitlicher Bedeutung ist die Umwandlung von Nitrat zu Nitrit (siehe auch Nitrit). Daher sollte zur Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 2 Jahren nur Trinkwasser verwendet werden, das den Grenzwert für Nitrat unterschreitet oder als abgepacktes Wasser speziell als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet ist.

Für eine Bewertung ist das Verhältnis der gleichzeitigen Anwesenheit von Nitrat und Nitrit zu beachten. Eine Entscheidung über die gesundheitliche Gefährdung trifft das Gesundheitsamt.

 

Nitrit

Grenzwert: 0,50 mg/l

Nitrit kann im Trinkwasser durch chemische Prozesse in verzinkten Rohren aus Nitrat entstehen. Darüber hinaus kann Nitrit aus Nitrat durch Reduktion unter Sauerstoffmangel in der zubereiteten Nahrung oder direkt im Mund und im Magen-Darm-Trakt bei Verzehr von nitrathaltiger Kost entstehen.

Nitrit stellt insbesondere für Säuglinge eine gesundheitliche Gefährdung dar, weil diese eine höhere Bindungskapazität für Nitrit an den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) besitzen.

Bei der Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser ist ggf. zur Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 2 Jahren nur abgepacktes Wasser mit dem Zusatz „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ zu verwenden.

Für eine Bewertung ist das Verhältnis der gleichzeitigen Anwesenheit von Nitrat und Nitrit zu beachten. Eine Entscheidung über die gesundheitliche Gefährdung trifft das Gesundheitsamt.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.