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Badebeckenhygiene

Schwimm- und Badebeckenwasser

Im Infektionsschutzgesetz wird in § 37 Abs. 2 die wichtigste Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt:
»Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.«
 
Diese Anforderungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber sicherzustellen. Die Überwachung der Schwimm- und Badebeckenwasserqualität einschließlich der dazu erforderlichen Aufbereitungsanlagen erfolgt durch die Gesundheitsämter und die Betreiber.

Eine wesentliche Richtlinie für die Überwachung stellt die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und Badewasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt dar: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Die meisten Schwimm- und Badebecken werden nach der technischen Norm DIN 19643 gebaut und betrieben.

Empfehlung des Umweltbundesamtes: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung

Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643

Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser einschließlich Desinfektion ist erforderlich, um während des Betriebes von Schwimm- und Badebecken – egal, ob es sich dabei um Frei- oder Hallenbäder handelt – den Schwimmern und den Badegästen jederzeit ein hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung stellen zu können. Wenn Aufbereitung und Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass keine Krankheitserreger beim Schwimmen und Baden übertragen werden können. Grundlage dafür ist u. a. die DIN 19643. Die Norm gilt für die Aufbereitung von Wasser, einschließlich Meerwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser, in Schwimm- und Badebeckenanlagen.

Sie gilt nicht für die Aufbereitung von Wasser in privaten Pools und nicht für Wasser in Anlagen mit biologischer Wasseraufbereitung. Ziel dieses Dokumentes ist es, eine gute, gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen, damit es zu keiner Gefährdung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, kommen kann. Dabei ist auch das Wohlbefinden der Badegäste (zum Beispiel durch Minimieren von Desinfektionsnebenprodukten) zu berücksichtigen. Dazu werden Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die Bemessung, den Betrieb und die Kontrolle festgelegt. Für die Aufbereitung werden Anforderungen genannt, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann.

Mikrobiologische Anforderungen

Verschiedene Krankheitserreger können durch Wasser in Bädern auf Badegäste übertragen werden und z. B. Erkrankungen der Atemwege, des Magen- und Darmtraktes, der Leber, Augen, Ohren sowie der Haut hervorrufen. Da eine routinemäßige Untersuchung aller Krankheitserreger im Beckenwasser nicht möglich ist, erfolgt eine Überwachung der Badewasserqualität durch die Untersuchung auf zwei ausgewählte potenzielle Krankheitserreger mit Relevanz für das Beckenwasser (Pseudomonas aeruginosa und Legionella species) und von Indikatorbakterien, die auf das Vorhandensein von Krankheitserregern hinweisen können. Durch die Festlegung von Höchstwerten (siehe Tabelle) soll ein Infektionsrisiko für den Badegast möglichst ausgeschlossen oder geringgehalten werden.

Parameter   Parameterhöchstwert   Nachweisverfahren
Pseudomonas aeruginosa   0 / 100 ml   DIN EN ISO 16266
Escherichia coli   0 / 100 ml   DIN EN ISO 9308-1
Legionella species   <2 / 100 ml   DIN EN ISO 11731
Koloniezahl (36°C)   100 / 1 ml   DIN EN ISO 6222
TrinkwV 2001

Chemische und physikalisch-chemische Anforderungen

Um eine einwandfreie hygienische Beschaffenheit des Beckenwassers zu erreichen, sind sogenannte Hygiene-Hilfsparameter (freies Chlor, pH-Wert und Redoxspannung) sowie weitere chemische Parameter einzuhalten. Mit Hilfe dieser Parameter kann die Aufbereitung des Beckenwassers einschließlich der Desinfektion gesteuert werden. Des Weiteren müssen die unteren bzw. oberen Parameterwerte für Färbung, Trübung, Aluminium, Eisen, Säurekapazität, Nitrat und Oxidierbarkeit eingehalten werden.

 

Bezeichnung Oberer Wert Anzuwendendes Referenzverfahren
Gebundenes Chlor 0,20 mg/l DIN EN ISO 7393-1
DIN EN ISO 7393-2
Trihalogenmethane THM 0,020 mg/l DIN 38407-30
DIN EN ISO 15680
DIN EN ISO 10301: 1997
Summe Chlorit + Chlorat 30 mg/l DIN EN ISO 10304-4
Bromat 2,0 mg/l DIN EN ISO 15061
ISO/DIS 11206
Arsen 0,2 mg/l DIN 38405-35
DIN EN ISO 11969
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 17294-2

Desinfektionsnebenprodukte & Arsen

Mit Chlor werden Schwimmbäder und Badebecken desinfiziert, um die Badegäste vor Krankheitserregern zu schützen. Das Chlor im Wasser reagiert auch mit Schmutzstoffen, die die Badegäste ins Wasser eintragen (Schweiß, Urin, Hautschuppen etc.). Dabei werden Trihalogenmethane (THM) als Desinfektionsnebenprodukte gebildet, dazu gehören Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Tribrommethan (Bromoform). Die THM sind leichtflüchtige Verbindungen. In Hallenbädern können sie von den Badenden und vom Schwimmbadpersonal über die Atemluft aufgenommen werden, wenn nicht für einen ausreichenden Luftwechsel gesorgt wird. In Freibädern ist ein solcher Luftwechsel gegeben, so dass es hier nicht zu einer Anreicherung in der Luft kommen kann. Aus Vorsorgegründen wurde eine obere Grenze für die THM-Konzentration im Beckenwasser mit 0,020 Milligramm pro Liter festgelegt.

Unter dem Summenparameter „gebundenes Chlor“ werden weitere Nebenprodukte der Chlorung zusammengefasst. Hier ist vor allem Trichloramin zu nennen, das Augen, Nase, Rachen und Bronchien extrem stark reizt. Diese Verbindung entsteht durch Reaktion von Chlor mit Harnstoff, der von den Badegästen durch das Ausspülen aus der Hornhaut sowie über Urin und Schweiß in das Beckenwasser eingebracht wird, und sorgt für den typischen Schwimmbadgeruch.

Babyschwimmen

In den vergangenen Jahren hat es eine umfangreiche Diskussion zu diesem Thema gegeben. Babyschwimmen ist gerade bei jungen Familien sehr beliebt und wird von vielen Kinderärzten empfohlen. Eltern sollten die Hinweise des Umweltbundesamtes beachten! Bei Familien mit einem Risiko für Allergien oder Asthma sollten sich die Eltern zuvor durch ihren Kinderarzt beraten lassen und ggf. auf das Babyschwimmen verzichten.

Hygiene für Badegäste

Auch jeder Badegast kann persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen durch Körperanhangstoffe der Badegäste wie z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen werden diese nicht in das Badewasser getragen. Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden.
Und auch nach dem Baden sollte man sich mit Seife oder Shampoo gründlich abduschen. Chlor- bzw. Trichloraminrückstände können Haut und Haare angreifen und austrocknen. Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.

Im Barfußbereich sollten aus dem gleichen Grund immer Badeschuhe getragen werden. Zudem schützen Badeschuhe auch vor Glasscherben, spitzen Gegenstände oder Wespen, auf die man unachtsam treten könnte.
Eltern sollten besonders bei kleinen Kindern und Babys darauf achten, dass diese kein Wasser in den Mund nehmen oder schlucken. Das gilt aber für alle: Badewasser gehört nicht in den Mund und ist erst recht nicht zum Trinken geeignet.
Damit Kinder nicht ins Becken urinieren, sollten Eltern regelmäßig mit ihnen die Toilette aufsuchen. Auch Schwimmwindeln bieten keinen ausreichenden Schutz, da sie in der Regel durchlässig sind.
Der Schwimmbadbesuch sollte bei ansteckenden Krankheiten, vor allem nach Durchfallerkrankungen für mindestens zwei Wochen ausgesetzt werden. Die menschliche Haut weist Fäkalreste auf und gibt beim Schwimmen diese ins Wasser ab. Die Fäkalreste könnten Bakterien, Viren oder gar Parasiten enthalten, gegen die auch die Chlorung des Wassers nicht inaktivierend wirkt. Im unglücklichsten Fall besteht trotz neuwertiger Schwimmbadtechnik eine erhöhte Ansteckungsgefahr.

Hygienetipps für Badegäste im Überblick:

  • Vor und nach dem Schwimmen gründlich duschen
  • Urinieren auf der Toilette und nicht im Schwimmbecken
  • Das Badewasser ist nicht zum Trinken geeignet und sollte nicht in den Mund gelangen
  • Badeschuhe oder Badelatschen schützen den Fuß vor Verletzungen und Erregern
  • Nach dem Baden gründlich abtrocknen
  • Mit ansteckenden Krankheiten ist vom Schwimmbadbesuch abzuraten