Legionellen im Trinkwasser (Warmwassersysteme)
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität. Danach muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist (§ 5 Abs. 1 TrinkwV).
Diese Anforderungen gelten sowohl für Kalt- als auch für Warmwassersysteme. Der Gesetzgeber hat die Überwachung in diesem Bereich stärker in den Fokus gerückt und den technischen Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml eingeführt. Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes weist auf technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten im Warmwassersystem hin.
Für eine umfassende Bewertung der jeweiligen Situation und der ggf. tatsächliche vorhandenen Gefährdung kommt es neben der Art der Mikroorganismen und ihrer Konzentration auch auf die jeweilige Disposition der Verbraucher an.
Sind Legionellen gefährlich?
Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen fast überall im Wasser vorkommen. Sie vermehren sich in Amöben und bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 °C. Die sehr geringen Konzentrationen im Kaltwasserbereich stellen in der Regel kein gesundheitliches Risiko dar. Dagegen können sich Legionellen unter bestimmten Bedingungen im Warmwasserbereich sehr schnell vermehren und dann zu einer Gesundheitsgefährdung führen, vor allem wenn Vernebelungseinrichtungen wie z. B. Duschen genutzt werden. Mit den dabei entstehenden Aerosolen können sie in die Lunge gelangen und eine Lungenerkrankung, in einigen Fällen auch die gefährliche Legionärskrankheit verursachen.
Was kann man dagegen tun?
Zentrale Erwärmungsanlagen müssen so ausgelegt und betrieben werden, dass sie die Vorgaben des technischen Regelwerks erfüllen. Die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung derartiger Anlagen sollte durch eine Fachfirma erfolgen. Untersuchungen und Studien belegen, dass bei Beachtung dieser technischen Regeln die Legionellen-Konzentration sehr niedrig gehalten werden kann.
Wer muss überwachen?
Die Überwachung dieser Anlagen ist Aufgabe der Betreiber. Neben der Überwachungspflicht sind auch Melde- und Informationspflichten gegeben, wenn sie
- das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung abgeben,
- über Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers (z. B. Duschen) verfügen und
- es sich um eine Großanlage (400 L Speichervolumen oder > 3 L Rohrleitungsvolumen) im Sinne der Verordnung handelt.
Was muss der Betreiber tun?
- Planung, Installation, Betrieb und Wartung des Warmwassersystems und der Trinkwasser-Installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Festlegung repräsentativer und geeigneter Probennahmestellen
- Überwachung durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle
Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes – was muss der Betreiber sicherstellen?
- Untersuchungen zur Ursachenklärung
- Gefährdungsanalyse
- Maßnahmen, die zum Schutz der Verbraucher erforderlich sind
- Anzeige des Nachweises von Legionellen beim Gesundheitsamt und Information über die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher
- Information an die Verbraucher über ggf. erforderliche Verwendungseinschränkungen des Trinkwassers und über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse
Gefährdungsanalyse
Im Falle des Nachweises von Legionellen im Rahmen einer systemischen Untersuchung des Trinkwassers verlangt der Verordnungsgeber u. a. die Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Sie dient der systematischen Ermittlung des Gefährdungspotentials unter Berücksichtigung der konkreten Situation der Trinkwasser-Installation. Die Ergebnisse aus der Ortsbesichtigung und die festgestellten Abweichungen von den technischen Regeln und die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind dabei zu berücksichtigen.
Weitere Details zur Durchführung, zu den Verantwortlichkeiten des Betreibers und der Rolle des Gesundheitsamts sowie zu den sich daraus ableitenden Maßnahmen sind in der Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission vom 14.08.2018 nachzulesen.
UBA-Empfehlung: Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Anforderungen an Probennahme, Untersuchungsgang und Ergebnisangabe
Die Anforderungen werden in der Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission vom 18.12.2018 zu den systematischen Untersuchungen und der Aktualisierung zur Berechnung und Angabe der Ergebnisse vom 09.12.2022 formuliert.
UBA-Empfehlung: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser- Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisse (2018)
UBA-Empfehlung: Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses (2022 – Aktualisierung der Empfehlung von 2018)
Hinweise für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation
Informationen zum Vorgehen in Sachsen-Anhalt:
Die wichtigsten Hinweise sind in einer „Information für Unternehmer/sonstige Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet“ zusammengestellt (siehe unten). Diese Information verweist auch auf folgende 3 Anlagen:
Anlage 1: Hinweise zur Feststellung des Vorliegens einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Trinkwasserverordnung
Anlage 2: Anzeige gegenüber dem Gesundheitsamt bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Anlage 3: Information der Verbraucher über die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Information für Unternehmer/sonstige Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
Das Absenken der Warmwassertemperatur kann gesundheitliche Konsequenzen haben
Das Landesamt für Verbraucherschutz weist auf mögliche Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit der Reduzierung von Warmwassertemperaturen als Energiesparmaßnahme hin. Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen suchen nach Lösungen, um den gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken und einen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Die zeitweise oder ständige Absenkung der Warmwassertemperatur oder Verringerung der Zirkulation birgt jedoch gesundheitliche Risiken, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr eingehalten werden. Dies gilt besonders, wenn durch entsprechende Bedingungen die Vermehrung von Legionellen gefördert wird. Dazu zählen insbesondere folgende Aspekte:
Zu niedrige Warmwassertemperaturen
Legionellen können sich in der Trinkwasser-Installation mit Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °C zu hygienisch relevanten Konzentrationen vermehren. Daher sind Trinkwassererwärmungssysteme so zu betreiben, dass die Austrittstemperatur von 60 °C am Trinkwassererwärmer nicht unterschritten wird. Bis zu den Entnahmestellen ist eine Temperaturabnahme des Warmwassers aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht zu vermeiden, jedoch soll der Temperaturverlust im Zirkulationssystem nicht mehr als 5 Grad betragen.
Stagnation des Wassers
Ein zu geringer Wasseraustausch kann zu einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserqualität aufgrund mikrobieller bzw. chemischer Prozesse führen. Daher ist auf einen regelmäßigen (täglichen) Wasseraustausch des Kalt- und Warmwassers an allen Entnahmestellen zu achten. Stagnationszeiten von mehr als 72 Stunden sind zu vermeiden.
Energiesparmaßnahmen müssen immer die Anforderungen des Gesundheitsschutzes berücksichtigen.
Wichtige Tipps für den Verbraucher
Verwenden Sie grundsätzlich zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken immer frisches kaltes Trinkwasser.
Trinkwasser muss fließen. Gewährleisten Sie einen täglichen Wasseraustausch im gesamten System.
Sind im Einzelfall längere Stagnationszeiten über 72 Stunden nicht zu vermeiden, spülen Sie die Leitungen mindestens so lange intensiv, bis die Temperatur konstant bleibt.
Ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasserinstallation einschließlich der Trinkwassererwärmungsanlage kann zu einer deutlichen Erhöhung der Legionellen-Konzentration in Ihrem System und damit zu einer Gefährdung Ihrer Gesundheit führen.