Vorbereitungen auf Geflügelausstellungen in Zeiten endemischer hochpathogener aviärer Influenza
Mit Beginn der Herbstsaison starten auch in Mitteldeutschland die Vorbereitungen auf die anstehenden Geflügelausstellungen.
Aufgrund der seit 2022 ganzjährigen Anwesenheit des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) in Deutschland schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko des Viruseintrages in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch, das Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen als moderat ein[1].
In diesem Jahr wurden vom 01.01. bis zum 11.10.2024 in Sachsen-Anhalt laut Tierseuchennachrichtensystem acht Fälle von HPAI dokumentiert. Darunter waren drei Geflügelhaltungen und ein Wildpark, sowie vier Funde bei Wildvögeln, ausschließlich Schwäne.
Für die Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ist ein Eintrag von HPAI mit großen wirtschaftlichen Verlusten verbunden, zudem haben die Rassetiere für ihre Besitzer und Besitzerinnen oft einen hohen ideellen Wert.
Um die Risiken einer HPAI-Infektion für die Tiere sowie einer möglichen Weiterverbreitung dieser hoch ansteckenden Tierseuche bei Geflügelausstellungen so gering wie möglich zu halten, legen die für die jeweiligen Ausstellungsorte zuständigen Veterinärämter entsprechende veterinärbehördlichen Bedingungen fest. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig vor dem Verbringen Ihrer Tiere zu der jeweiligen Ausstellung. Sollte eine Untersuchung auf aviäres Influenzavirus mit negativem Ergebnis als Zulassungsbedingung für die jeweilige Ausstellung gefordert sein, wird diese am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) durchgeführt. Für eine schnellstmögliche Übermittlung des Untersuchungsergebnisses auf elektronischem Weg legen Sie den Proben neben dem Untersuchungsantrag auch eine als Tierhalter bzw. Tierhalterin ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung unter Angabe der entsprechenden E-Mail-Adresse bei.
Alle Formblätter sowie ein zusätzliches Informationsblatt zur Untersuchung von AI-Proben für Geflügelausstellungen finden Sie auf der Internetseite des LAV[2].
[1] Friedrich-Loeffler-Institut: Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza
H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b, Stand 10.10.2024
[2] https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Alle Formblätter sowie ein zusätzliches Informationsblatt zur Untersuchung von AI-Proben für Geflügelausstellungen finden Sie unter folgenden Links: