Kontrolluntersuchung auf Koi-Herpesvirus (KHV)
Bei der Probenauswahl sollten bevorzugt geschwächte, verhaltensgestörte, moribunde oder soeben verendete Fische (ohne Anzeichen der Zersetzung) berücksichtigt werden. Am aussagekräftigsten sind Proben 1 bis 7 Tage nach Stresseinwirkung (z. B. Transport oder Temperaturschwankungen).
Organmaterial:
- Kiemen, Rumpfniere und ggf. Gehirn
Alternativ kann nach Absprache die Einsendung von ganzen Fischen erfolgen, die Organentnahme erfolgt dann gegen Gebühr im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal.
Anzahl der zu untersuchenden Tiere:
- unter 5 cm Länge:
20 Stück (2-10 Fische a 2-10 Pools) - über 5 cm Länge:
10 Stück (2-5 Fische a 2-5 Pools)
Versand Organe:
- Material in gut verschließbaren Gefäßen, gekühlt
Lebende Fische:
- in geeigneten Transportbehältern, gekühlt
In Ausnahmefällen (nur Einzeltieruntersuchung möglich):
Blutproben: ca. 1 ml Blut in Röhrchen mit Gerinnungshemmer, gekühlt
Kiemenabstriche: Tupfer, Abstrich deutlich blutig, in gut
verschließbaren Gefäßen, gekühlt
Bei Einsendung von Blutproben sowie lebenden Fischen ist eine vorherige Rücksprache mit dem Dezernat Virologie bzw. dem Fischseuchen-bekämpfungsdienst unbedingt erforderlich!
Stand: 01/2010
Ansprechpartnerin
Dipl.-Vet.-med. Petra Martin
Dezernat Tierseuchenbekämpfung
Tel: 03931 – 631-470
E – Mail: Petra.Martin(at)lav.ms.sachsen-anhalt.de