Bakteriologische Untersuchung von Genitaltupfern von Pferden zur zuchthygienischen Vorbereitung der Decksaison
In Vorbereitung der jährlichen Decksaison der Pferde werden in den nächsten Monaten (Februar bis Mai) wieder verstärkt Cervixtupfer von Stuten und Genitaltupfer von Hengsten zur bakteriologischen Untersuchung eingesandt. Die bakteriologische Untersuchung ist eine wichtige Voraussetzung für den Nachweis bzw. Ausschluss von Genital- und der Deckinfektionen.
Nur eine gesunde Stute kann letztendlich ein gesundes Fohlen zur Welt bringen!
Unerkannte Infektionen können die Übertragung von Tier zu Tier fördern und somit zur Erregerverbreitung beitragen. Von besonderer Bedeutung ist dies für Hengste, die im natürlichen Deckakt eingesetzt werden und so, oft unbemerkt, weitere Stuten infizieren können.
Nicht oder nicht ausreichend behandelte Infektionen können bei Stuten zu Sterilitäten führen oder bei tragenden Tieren für Aborte oder die Geburt lebensschwacher Fohlen verantwortlich sein.
Besondere Belastungen, die bei Stuten zu Infektionen führen können, stellen Schwergeburten, mangelnder Schamschluss, fehlende oder mangelnde Paarungshygiene, eine erhöhte Paarungsfrequenz, geburtshilfliche Maßnahmen oder Nachgeburtsverhaltungen dar. Auch ein zunehmendes Alter des Tieres bei gleichzeitig abnehmender Resistenzlage gegenüber verschiedener Keime spielt eine wichtige Rolle. Ebenso ist die jeweilige Pathogenität (krankmachende Wirkung) des Erregers ein wesentliches Kriterium für eine mögliche Infektion.
Die rechtzeitige Einsendung von Tupferproben ist von besonderer Wichtigkeit, damit im Falle des Nachweises potentieller Krankheitserreger noch vor der geplanten Besamung/Bedeckung eine entsprechende Behandlung erfolgen kann und der Behandlungserfolg durch kulturelle Untersuchungen überprüft werden kann.
Um ein aussagefähiges, bakteriologisches Ergebnis zu erhalten, müssen an die Tupferproben bestimmte Anforderungen gestellt werden.
Die Entnahme der Tupfer muss steril mittels Spekulum nach einer entsprechenden Desinfektion erfolgen. Bei Stuten werden Cervixtupferproben (auch Tupferproben von der Urethraöffnung, Fossa clitoris) entnommen. Bei Hengsten sollte die Probenentnahme an drei prädisponierten Stellen erfolgen (Fossa glandis, Urethraöffnung, Präputium). Dieses sind bevorzugte Orte für die Ansiedlung von möglichen Krankheitserregern. Die Tupferproben sollten immer in ein Transportmedium verbracht werden, das allerdings keine Antibiotikazusätze enthalten darf. Besonders geeignet sind Transportmedien mit Kohlezusatz (Amiesmedium). Der Transport zum Labor sollte möglichst immer gekühlt (Probe mit Kühlakkus verpacken, nicht einfrieren) und unverzüglich erfolgen.
Im Labor wird die Probe umgehend auf verschiedene Nährmedien verbracht. Je Tupfer werden sechs unterschiedliche Kulturplatten benötigt, die bei 37 °C unter aeroben, mikroaerophilen und anaeroben Bedingungen bis zu 8 Tagen bebrütet werden. Dabei ist die Bebrütung der einzelnen Platten allerdings von unterschiedlicher Dauer. Diese umfangreichen Untersuchungen sind notwendig, um neben den schnell wachsenden Bakterien (Streptokokken, coliformen Keimen) auch langsam wachsende und hinsichtlich der Anforderungen an die Kultivierungsbedingungen anspruchsvollere Bakterien prinzipiell isolieren zu können. Dazu zählen insbesondere Taylorella equigenitalis (Erreger der ansteckenden Uterusentzündung der Pferde) und Brucellen, denen neben der Bedeutung für Aborte auch ein zoonotisches Potenzial zukommt.
Erste Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchung sind frühestens nach 48 Stunden Bebrütungszeit möglich. Auch die Erstellung eines schriftlichen, vorläufigen Befundes ist demzufolge erst nach zwei Tagen möglich. Dann allerdings stets mit dem Hinweis, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und prinzipiell die Möglichkeit des Nachweises eines pathogenen Keimes weiterhin besteht. Es liegt dann in der Verantwortung des Tierhalters, ob das Tier bereits besamt/bedeckt oder die Zeit bis zum Ende der Untersuchung abgewartet wird.
Taylorella equigenitalis ist ein Bakterium, das mindestens acht Tage (nach OIE-Richtlinien bis zu 14 Tagen) kultiviert werden muss. Dieser meldepflichtige Erreger wurde bei den eingesandten Stutentupfern aus Sachsen-Anhalt am Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal in seltenen Fällen gefunden. Kulturelle Erregernachweis in jeweils einem Fall gelangen in den Jahren 1992 und 2004. Im Jahr 2009 erfolgte ein Erregernachweis ausschließlich über molekularbiologische Methoden (PCR). Dieses Tier war bereits antibiotisch vorbehandelt, so dass sich das Bakterium nicht mehr anzüchten ließ. Obwohl die Nachweisrate dieser Keime relativ niedrig ist, kann ihr Vorkommen nicht generell ausgeschlossen werden. Die Gefahr der Einschleppung besteht u. a. durch Zukauf von infiziertem Sperma für die künstliche Besamung bzw. durch das Bedecken der Stuten im Ausland.