Sonnenschutzmittel zum Schutz der eigenen Gesundheit
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 023/2020
Halle, 27. Juli 2020
Sonnenschutzmittel zählen zu den kosmetischen Mitteln und sollen die Haut vor der gesundheitsschädigenden Wirkung der UV-Strahlung schützen. UV-Strahlung wird durch die Zellen des Auges und der Haut absorbiert und bewirkt dort unterschiedliche Veränderungen. Diese können bereits bevor der Sonnenbrand entsteht, durch Überlastung der körpereigenen Reparatursysteme, zu Mutationen (Erbgutveränderungen) führen. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, steigt. Näheres dazu ist auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz zu finden: http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/einfuehrung/einfuehrung.html
Zum Schutz vor den gesundheitlichen Auswirkungen der UV-Strahlung wird insbesondere bei hohem UV-Index empfohlen, pralle Sonne zu meiden, angemessene Kleidung, Kopfbedeckung und eine geeignete Sonnenbrille zu tragen sowie unbedeckte Körperstellen mit einem guten Sonnenschutzmittel einzucremen.
Die Schutzwirkung von Sonnenschutzmittel basiert auf den enthaltenen UV-Filtern. In der europäischen Union müssen diese zugelassen werden. Aktuell sind 27 UV-Filter zugelassen, die in den Produkten kombiniert werden, um eine ausreichende Schutzwirkung zu erzielen. Man unterscheidet zwei Arten von UV-Filtern. Die sogenannten organischen (chemischen) Filter wirken hauptsächlich, indem sie die UV-Strahlung absorbieren und in andere Energieformen (z.B. Wärme) umwandeln, während die mineralischen (physikalischen) Filter die Strahlung reflektieren und streuen.
Sonnenschutzprodukte gibt es in verschiedenen Angebotsformen. Man findet im Handel Cremes, Lotionen, Sprays, fett- und emulgatorfreie Gele. Manche Produkte werden mit zusätzlichen Informationen für den Verbraucher versehen. Auch Auslobungen, wie zum Beispiel „Wasserfest“ und „sofort Schutz“ finden sich auf der Verpackung vieler Produkte. Einige Sonnenschutzmittel enthalten zusätzlich hautpflegende und –schützende Wirkstoffe.
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt überprüft bei den Produkten den angegebenen Lichtschutzfaktor wie auch die Einhaltung der Höchstmengen der UV-Filter. Höchstmengen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. Darüber hinaus wird die Richtigkeit von Auslobungen zu wertgebenden Bestandteilen wie Panthenol, Vitamin E, Aloe Vera und Allantoin kontrolliert.
Seit 2012 mussten nur sechs von 178 durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt untersuchten Sonnenschutzmitteln beanstandet werden, die Beanstandungsquote liegt bei knapp 3 %. Dabei war keine Probe wegen falscher Angabe des UV-Filter-Systems oder einer Höchstmengenüberschreitung zu bemängeln.