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Untersuchungen zum ASP (Afrikanische Schweinepest) - Früherkennungsprogramm haben begonnen.

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 021/2020

Halle, 22. Juli 2020

Seit Mai 2020 können schweinehaltende Betriebe ein ASP-Früherkennungsprogramm etablieren, das es ihnen im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen ermöglichen kann, eine Ausnahmegenehmigung zum Verbringen ihrer Tiere ohne aufwendige Einzeltieruntersuchungen zu erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung im Tierseuchenfall bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde.

Die Detailregelungen für Sachsen–Anhalt sind in einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie festgelegt.

Ein Bestandteil dieser Regelungen sind die vom Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Empfehlungen zur Probenentnahme. Sie sind auf der Homepage des LAV abrufbar unter dem Link https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/schweine/

Die notwendigen Laboruntersuchungen zum Nachweis der Freiheit von ASP erfolgen im Fachbereich Veterinärmedizin des LAV. Durch die Schweinehalter sind pro Kalenderwoche mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine beproben zu lassen. Die Proben werden im LAV mittels PCR auf das Vorhandensein des ASP-Genoms untersucht. Geeignet und empfohlen für die Untersuchung werden Herzblut oder alternativ ein blutgetränkter Tupfer. Sowohl Blutproben als auch deutlich bluthaltige Tupfer können von maximal 5 Tieren gemeinsam als ein Pool untersucht werden. Durch die Untersuchung von verendeten Tieren, welche im positiven Fall sehr hohe Viruslasten im Blut aufweisen, kann die etwas geringere Empfindlichkeit der Pooluntersuchung in Kauf genommen und somit die Untersuchung von Blut bzw. Bluttupferproben für 12 € pro Einzelprobe durchgeführt werden.

Da ASP als Tierseuche in infizierten Tieren einen schweren, in der Regel tödlichen Verlauf nimmt, sich innerhalb eines Bestandes aber in der Regel langsam ausbreitet, ist dieser risikobasierte Ansatz sehr gut geeignet, um mit ausreichender Sicherheit die Freiheit von ASP in den teilnehmenden Betrieben zu gewährleisten.

Diese regelmäßige Durchführung einer Früherkennung bereits in Zeiten vor Ausbruch der ASP bei Wildschweinen eröffnet den schweinehaltenden Betrieben eine lohnende Perspektive. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, erleichtert eine Ausnahmegenehmigung für den Transport ihrer Tiere zu erhalten. Dies gilt für den Fall, dass ihr Betrieb nach der amtlichen Feststellung des Ausbruches der ASP bei Wildschweinen in einem dann einzurichtenden Restriktionsgebiet liegt.

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