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Erneute Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland - Schutz des Geflügels und der Vogelhaltungen erforderlich

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 40/2021
Halle, 25. November 2021

Seit Beginn der erneuten Ausbreitung der Geflügelpest Mitte Oktober 2021 sind in Deutschland bis zum 22. November bislang 192 Fälle von Wildvogelgeflügelpest und 20 Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Im selben Zeitraum wurde der erste Geflügelpestfall in Sachsen-Anhalt bei einer verendeten Wildgans am 9. November 2021 im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg festgestellt. Vom Landkreis Wittenberg wurde daraufhin am 10. November 2021 zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände und Vogelhaltungen eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für das gesamte Kreisgebiet erlassen. Danach haben die Tierhalter bestimmte hygienische Schutzmaßregeln einzuhalten und ggf. auch die Aufstallung der Hausgeflügelbestände vorzunehmen.

Die Wichtigkeit dieser Maßnahmen zeigt der Blick auf die Situation vor einem Jahr: Von Oktober 2020 bis weit in das Jahr 2021 wurde Europa von der schwersten und längsten, jemals erfassten Geflügelpest-Epidemie betroffen. Zwischen dem saisonalen Erstnachweis am 26. Oktober 2020 und dem 27. Juli 2021 waren in Deutschland 1.364 Fälle von Wildvogelgeflügelpest und 258 Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden; ca. 1,8 Millionen Tiere verendeten oder mussten getötet werden. Diese Epidemie kam erst im Sommer allmählich zur Ruhe, ist jedoch nie gänzlich erloschen. Es besteht gegenwärtig die Gefahr, dass sich das Geflügelpestvirus in der einheimischen Wildvogelpopulation dauerhaft etabliert und damit zu einer permanenten Bedrohung für Hausgeflügel wird.

Die Klassische Geflügelpest ist für Vögel eine hochansteckende, tödliche, anzeige- und bekämpfungspflichtige Virus-Krankheit, welche durch ein Influenza A-Virus hervorgerufen wird. Sie verursacht im Ausbruchsfall hohe Tierverluste und somit zudem enorme wirtschaftliche Einbußen.

Zudem hat das Geflügelpest-Virus ein Zoonosepotential, d.h. der Erreger kann sowohl Tiere als auch Menschen infizieren. Menschliche Erkrankungen sind in Deutschland jedoch bisher nicht nachgewiesen worden.

Zur Früherkennung der Geflügelpest werden im Rahmen eines durch die EU geförderten Monitoring-Programms regelmäßig Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) untersucht.

Für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt waren dies im laufenden Jahr bisher mehr als 200 Wildvogelproben, die sich aus tot aufgefundenen, gesund oder krank erlegten Tieren und Kotproben lebender Wildvögel zusammensetzen. Insgesamt wurden 9 positive Wildvögel gefunden, darunter 8 in der vergangenen Epidemiewelle (26. Oktober 2020 bis 27. Juli 2021) und ganz aktuell die bereits erwähnte Wildgans im Landkreis Wittenberg.

Daneben wurden im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings in diesem Jahr bisher mehr als 400 Blutproben aus gut 30 Geflügelbeständen und Vogelhaltungen auf Antikörper gegen das Geflügelpest-Virus untersucht, alle mit serologisch negativem Ergebnis hinsichtlich Influenza A.

Aufgrund der anhaltenden Seuchengefahr ist das Risiko eines Viruseintrages in Geflügelhaltungen und Zoos weiterhin hoch. Nur mit konsequenter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln kann der Erregereintrag durch Wildvögel oder deren Ausscheidungen unterbunden werden. Im akuten Seuchengeschehen minimiert die zusätzliche Aufstallung des Geflügels das Eintrags- und Erkrankungsrisiko noch effektiver.

Auf der Internetseite des LAV ist ein Infoblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen zu finden.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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