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Stellt die Verwendung von Konservierungsstoffen in kosmetischen Mitteln ein Risiko dar oder dient sie der Sicherheit?

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 39/2021
Halle, 25. November 2021

Der Einsatz von zugelassenen Konservierungsstoffen sorgt für sichere kosmetische Mittel. Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger werden durch die Behörden der amtlichen Überwachung regelmäßig Stichproben kosmetischer Mittel bei Herstellern und aus dem Handel entnommen und untersucht.

Kosmetische Mittel dienen der Reinigung und dem Schutz der Haut, der Veränderung des Aussehens oder werden verwendet, um den Körper zu parfümieren. Welche Anwendung auch immer im Vordergrund steht, während der gesamten Anwendungszeit müssen kosmetische Mittel haltbar, stabil und sicher in der Anwendung sein.

Bei der Mehrzahl der kosmetischen Mittel besteht die Gefahr, dass durch die tägliche Verwendung Keime als mikrobielle Kontamination in die Zubereitung gelangen und einige dieser Keime sich dann z.B. in der Creme, der Lotion oder dem Shampoo vermehren. Der mikrobielle Verderb kosmetischer Produkte ist selten am veränderten Aussehen oder Geruch erkennbar. Gesundheitliche Folgen bei der weiteren Verwendung der Produkte können nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Kontaminationen einerseits und der Vermehrung der in das betroffene kosmetische Mittel gelangten Mikroorganismen andererseits ist ein entsprechender Schutz der Produkte notwendig. Das Risiko der mikrobiellen Kontamination kann durch Wahl der Verpackung verringert werden Spraydosen oder Pumpspender sind kaum gefährdet.

Die Vermehrung von Mikroorganismen hängt bei kosmetischen Mitteln vor allem von der Zusammensetzung ab. Produkte mit hohem Alkoholgehalt, z. B. Parfüms oder Rasierwasser, sind kaum gefährdet. Anders verhält es sich dagegen bei Cremes, Lotionen, Flüssigseifen und –shampoos wie auch Makeup. Der Schutz dieser Produkte wird durch die Zugabe von Substanzen, die das Wachstum von Mikroorganismen hemmen – die Konservierungsstoffe - gewährleistet. Konservierungsstoffe für kosmetische Mittel müssen zugelassen sein. Etwa 100 zugelassene Substanzen sind in einer Positivliste im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, der EU-Kosmetikverordnung, aufgeführt. Alle entsprechend der EU-Kosmetikverordnung zugelassenen Konservierungsstoffe sind im Rahmen unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen geprüft und im Rahmen der zugelassenen Verwendung gesundheitlich unbedenklich. Es bestehen klare und eindeutige Anwendungsregeln, die sich sowohl auf die einzusetzende Höchstkonzentration als auch auf die zugelassenen Körperregionen sowie Einschränkungen bei der Verwendung in Kinderkosmetik beziehen. Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, sind die verwendeten Konservierungsstoffe sicher und schützen vor dem Risiko, dass durch Mikroorganismen verdorbene Kosmetik vom Verbraucher angewandt wird.

Im Rahmen eines Schwerpunktprogramms wurden im Jahr 2020 28 Faschingsschminken hinsichtlich der Verwendung von Konservierungsstoffen untersucht. Im Ergebnis zeigten die Laboranalysen in keinem Fall die Verwendung nicht zugelassener oder nicht gekennzeichneter Konservierungsstoffe.

Wie schaut es bei Produkten aus, die damit beworben werden, frei von Konservierungsstoffen zu sein? Bei genauerem Hinsehen betrifft dies zum Beispiel Parfüms oder Haarsprays, dort ist die Konservierung ohnehin nicht nötig. In anderen Produkten wird die Vermehrung von Mikroorganismen durch deren Zusammensetzung an sich verhindert. So sind Lösungsmittel wie Alkohol oder einige Parfümstoffe im „Nebeneffekt“ auch gegen Mikroorganismen wirksam.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

 

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

 

 

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