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Neue Trinkwasser-Richtlinie - sichere Trinkwasserversorgung

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 7/2021
Halle, 22. März 2021

Das Europaparlament hat im Dezember 2020 die neue europäische Trinkwasser-Richtlinie verabschiedet. Die Neufassung der Richtlinie geht auf die Right2Water-Initiative aus dem Jahr 2013 zurück.

Mit der Richtlinie erfolgt eine Anpassung der Qualitätsstandards für die Überwachung des Trinkwassers an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bei den neu aufgenommenen Parametern besteht für Deutschland nur teilweise Handlungsbedarf, da für Uran, Chlorit, Chlorat und Legionellen bereits verbindliche Regelungen bestehen. Für einige neu aufgenommene organische Stoffgruppen müssen die analytischen Kapazitäten bundesweit aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden. Im Landesamt für Verbraucherschutz werden aktuell die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Untersuchungen absichern zu können.  

Ziel der Überwachung ist das Erkennen möglicher Risiken in allen Teilbereichen der Trinkwasserversorgung, das heißt von der Rohwassergewinnung im Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Verteilung in den Trinkwassernetzen bis zur Entnahmestelle in den Trinkwasser-Installationen. Dieser umfassende risikobasierte Ansatz einer Prozesskontrolle war bisher optionaler Bestandteil der Trinkwasserüberwachung durch Wasserversorger und Behörden und wird nun verbindlich eingeführt. 

Der Appell von Deutschland einer europaweit einheitlichen Regelung der Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser wurde jetzt mit der Richtlinie europaweit umgesetzt.  

Alle Informationen rund ums Trinkwasser sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern benutzerfreundlich zur Verfügung gestellt werden. Mit der Forcierung des Konsums von Leitungswasser soll auch ein Beitrag zur Reduzierung von Plastikmüll geleistet werden.

Die Richtlinie verankert das Recht auf eine sanitäre Grundversorgung. Im öffentlichen Raum ist die Bereitstellung von Trinkwasser zu fördern, um vor allem benachteiligten Gruppen den Zugang zu sicherem Trinkwasser zu ermöglichen.

Die neue Richtlinie ist damit ein wesentlicher Grundstein für eine qualitätsgerechte Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Überwachung unseres wichtigsten Lebensmittels. Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorschriften nun innerhalb von zwei Jahren in ihren Ländern umsetzen. 

Die neue Richtlinie finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Trinkwasserverordnung/Amtsblatt_2020-2184-EU.pdf

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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