Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) untersucht in seiner Zuständigkeit als obere Landesbehörde in seinen Fachbereichen Proben aus den Bereichen Hygiene /Humanmedizin, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin, um Anforderungen an den Gesundheits- und Verbraucherschutz umzusetzen. Für diese Tätigkeiten ist gemäß
- VO (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten eine Akkreditierung nach den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ vorgegeben.
Das LAV hält ein Qualitätsmanagementsystem aufrecht, das alle grundlegenden Regelungen und Ziele zur Sicherung der Qualität der Prüfergebnisse beinhaltet. Erstmalig wurde das QM-System im Jahr 1998 durch die Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) akkreditiert. Seit 2013 erfolgt die Kompetenzbestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Unter der Akkreditierungsnummer
D-PL-18374-02-00 ist das LAV im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der DAkkS erfasst. Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde enthält den Umfang der Akkreditierung und ist auf der Internetseite der DAkkS www.dakks.de einsehbar.
Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 ist zeitlich unbegrenzt gültig. Regelmäßig wird sowohl durch interne Audits als auch durch externe Begutachtungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden, überprüft und - sofern die Norm-Anforderungen erfüllt sind - festgestellt, dass das LAV weiterhin die Ressourcen und Kompetenzen zur Durchführung der Labortätigkeiten besitzt.
Anlage zur Akkreditierungsurkunde
Gemäß dem Dokument EA 2/15 M:2023 der Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) muss die Beschreibung der Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS; eines Laboratoriums wie das LAV LSA) für interessierte Kreise deutlich erkennbar sein.
Der Umfang der Tätigkeiten, die durch die Akkreditierung abgedeckt werden, sind durch den Geltungsbereich der Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) genau und eindeutig bestimmt. Aufgrund von nachzuweisenden Kompetenzen eines Laboratoriums können innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs Flexibilisierungen des Akkreditierungs-bereichs ausgesprochen werden, die sich auf die Anwendung von Prüfverfahren beziehen:
- Kategorie I (*) freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren innerhalb eines definierten Prüfbereiches
- Kategorie II (**) Modifizierung sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren innerhalb eines definierten Prüfbereiches
- Kategorie III (***) Anwendung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren und Kalibrierrichtlinien mit unterschiedlichen Ausgabeständen
Laboratorien wird somit unter festgelegten Umständen ermöglicht, zusätzliche Tätigkeiten in ihren Akkreditierungsbereich aufzunehmen. Grundlage dafür ist, dass ihre Kompetenz nicht nur für die Ausführung von Tätigkeiten in Übereinstimmung mit zuvor bei Begutachtungen bewerten Prüfverfahren beurteilt wurde, sondern auch für die Entwicklung und Validierung von Verfahren gemäß einem zuvor festgelegten System. Diese Art von Geltungsbereich wird „Flexibler Geltungsbereich“ genannt.
Für die Durchführung der Verifizierung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren (Kategorie I) bzw. der Validierung von Modifizierungen sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren (Kategorie II) verfährt das LAV LSA nach entsprechend dokumentierten Prozessen. Dem LAV LSA ist, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der in der Urkundenanlage aufgeführten genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen gestattet (Kategorie III).
Dazu führt das LAV LSA eine Liste seiner akkreditierten Tätigkeiten, die auf Anforderung öffentlich verfügbar ist, es sei denn es gibt gute Gründe wie regulatorische Anforderungen, nicht so zu verfahren.