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Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) untersucht in seiner Zuständigkeit als obere Landesbehörde in seinen Fachbereichen Proben aus den Bereichen Hygiene /Humanmedizin, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin, um Anforderungen an den Gesundheits- und Verbraucherschutz umzusetzen. Für diese Tätigkeiten ist gemäß

  • VO (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)

im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten eine Akkreditierung nach den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ vorgegeben.
 
Das LAV hält ein Qualitätsmanagementsystem aufrecht, das alle grundlegenden Regelungen und Ziele zur Sicherung der Qualität der Prüfergebnisse beinhaltet. Erstmalig wurde das QM-System im Jahr 1998 durch die Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) akkreditiert. Seit 2013 erfolgt die Kompetenzbestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Unter der Akkreditierungsnummer
D-PL-18374-02-00 ist das LAV im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der DAkkS erfasst. Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde enthält den Umfang der Akkreditierung und ist auf der Internetseite der DAkkS www.dakks.de einsehbar.

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 ist zeitlich unbegrenzt gültig. Regelmäßig wird sowohl durch interne Audits als auch durch externe Begutachtungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden, überprüft und - sofern die Norm-Anforderungen erfüllt sind - festgestellt, dass das LAV weiterhin die Ressourcen und Kompetenzen zur Durchführung der Labortätigkeiten besitzt.

Akkreditierungsurkunde

Anlage zur Akkreditierungsurkunde

Gemäß dem Dokument EA 2/15 M:2019 der Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) muss die Beschreibung der Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS; eines Laboratoriums wie das LAV LSA) für potenzielle Kunden oder andere interessierte Kreise sowie den Markt deutlich erkennbar sein.

Der Umfang der Tätigkeiten, die durch die Akkreditierung abgedeckt werden, sind durch den Geltungsbereich der Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) genau und eindeutig bestimmt. Aufgrund von nachzuweisenden Erfahrungen eines Laboratoriums können innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs Flexibilisierungen des Akkreditierungsbereichs ausgesprochen werden, die sich auf die Anwendung von Prüfverfahren beziehen:

Kategorie I (*)               die freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren

                                        innerhalb eines definierten Prüfbereiches.

Kategorie II (**)            die Modifizierung sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren innerhalb

                                        eines definierten Prüfbereiches.

Kategorie III (***)         Anwendung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren und

                                        Kalibrierrichtlinien mit unterschiedlichen Ausgabeständen

Laboratorien wird somit unter festgelegten Umständen ermöglicht, zusätzliche Tätigkeiten in ihren Akkreditierungsbereich aufzunehmen. Grundlage dafür ist, dass ihre Kompetenz nicht nur für die Ausführung von Tätigkeiten in Übereinstimmung mit zuvor bei Begutachtungen bewerten Prüfverfahren beurteilt wurde, sondern auch für die Entwicklung und Validierung von Verfahren gemäß einem zuvor festgelegten System. Diese Art von Geltungsbereich wird „Flexibler Geltungsbereich“ genannt.

Für die Durchführung der Verifizierung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren (Kategorie I) bzw. der Validierung von Modifizierungen sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren (Kategorie II) verfährt das LAV LSA nach entsprechend dokumentierten Prozessen. Dem LAV LSA ist, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der in der Urkundenanlage aufgeführten genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen gestattet (Kategorie III).

Nachstehend ist die Kompetenz des LAV LSA anhand seiner akkreditierten Tätigkeiten einzusehen:

Stand: 09/2022
Publikationsart: Leistungskatalog
Download: hier

Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm