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Trinkwasseruntersuchungsstellen

Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen

 
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Neufassung vom 10. März 2016 (BGBl. I, S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343).

Trinkwasseruntersuchungsstellen haben gemäß § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme zugelassen zu werden.

Trinkwasseruntersuchungsstellen gehören neben den Anlagen der Trinkwasserversorgung auch zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung

Systemrelevanz von Trinkwasseruntersuchungsstellen (Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur)

 
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 4 TrinkwV wird hiermit bekanntgegeben:

Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt

 Zusammenstellung der Links zu:



 

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Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, plant zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 5. Dezember 2023 in Bernburg/Strenzfeld durchzuführen.

Schwerpunkte sind Themen aus der Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.  Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Oktober 2023 im Deutschen Tierärzteblatt und auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.