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Trinkwasseruntersuchungsstellen

Datenschutzhinweise für Antragsteller gemäß Artikel 13 EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Datenverarbeitung im Zulassungs-/Überprüfungsverfahren für eine Trinkwasseruntersuchungsstelle

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) möchte Sie im Zusammenhang mit der Zulassung und Überprüfung als Trinkwasseruntersuchungsstelle darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden.

Außerdem werden Sie über die Rechte der betroffenen Personen in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen sich die betroffenen Personen diesbezüglich wenden können.

 

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde

Das LAV ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können an den Datenschutzbeauftragten des LAV gerichtet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten des LAV sowie für den dortigen Datenschutzbeauftragten lauten:

Postanschrift:

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragte/r
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)

E-Mail:
LAV-Datenschutzbeauftragter(at)sachsen-anhalt.de

Zudem besteht für betroffene Personen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg.

 

2. Zweck und Rechtsgrundlage, Arten der personenbezogenen Daten

Das LAV / die Benannte Stelle nach TrinkwV verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO zum Zweck der Durchführung des Zulassungsverfahrens als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach der Trinkwasserverordnung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 40 Absatz 1 TrinkwV 2023 in Verbindung mit § 15 Absatz 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 6 TrinkwV 2016.

Bei der Übersendung von Antragsunterlagen für die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle sowie von Unterlagen zur jährlichen Überprüfung der Zulassung per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Antrags-/Überprüfungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit § 4 DSAG LSA (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt) erfasst und gespeichert:

• Personendaten (Name, Vorname)

• Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse)

• Daten zur Ausbildung und Weiterbildung

• Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszertifikate

• Angaben zu sonstigen Qualifikationen

 

3. Empfänger

Personenbezogene Daten werden ausschließlich von der gemäß § 40 Absatz 1 TrinkwV 2023 in Verbindung mit § 15 Absatz 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 6 TrinkwV 2016 zuständigen obersten Landesbehörde (hier: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, MS) oder bei einer von ihr benannten Stelle (hier: LAV) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

4. Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung und Archivierung behördlicher Akten gelöscht, soweit die weitere Speicherung nicht zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt wurde.

 

5. Rechte als betroffene Person

Betroffene Personen haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihnen beim LAV gespeicherten Daten zu verlangen, insbesondere über deren Herkunft, die Empfänger und den Zweck der Speicherung (Artikel 15 DSGVO).

Zudem haben betroffene Personen das Recht, jederzeit Berichtigung und Vervollständigung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO). Außerdem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Betroffene Personen haben auch das Recht, sich bei der für das LAV zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Weiterhin können sie auch den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontakt: siehe Ziffer 1).

Betroffene Personen können der Nutzung ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Artikel 21 DSGVO) sowie die Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) ihrer Daten verlangen.

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person, besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 DSGVO). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Die betroffenen Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO (Datenverarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, oder zu Wahrung berechtigter Interessen) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legt eine betroffene Person Widerspruch ein, wird das LAV als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, das LAV kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Widerruf oder Widerspruch können jeweils formfrei an die oben genannte verantwortliche Stelle gerichtet werden (siehe Ziffer 1). Die Inanspruchnahme kann allerdings zum Erlöschen der Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle führen.