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Das digitale EG-Kontrollgerät

Das digitale EG-Kontrollgerät ersetzt ab August 2005 europaweit in Neufahrzeugen das analoge EG-Kontrollgerät. Zur Bedienung sind Kontrollgerätkarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten) erforderlich, die auf Antrag an berechtigte Personen von den nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (Unternehmenssitz) ausgegeben werden.

antragsberechtigt sind:  

für die Fahrerkarte (fünf Jahre gültig) inländische Inhaber eines gültigen EU-Führerscheins, die gewerblichen

  • Gütertransport mit Fahrzeugen durchführen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bzw. nach Fahrpersonalverordnung zu beachten sind
  • Personentransport mit Fahrzeugen durchführen, die geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) zu befördern  

für die Unternehmenskarte (fünf Jahre gültig) solche Unternehmen, deren Mitglieder des Fahrpersonals berechtigt sind, die Fahrerkarte zu beantragen, bzw. selbst fahrende Unternehmer  

für die Werkstattkarte (ein Jahr gültig) die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung anerkannten Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller  

Fahrerpflichten:  

  • Bedienen des digitalen Kontrollgerätes; Reagieren auf optische und akustische Signale
  • Manuelle Eingaben in das Kontrollgerät
  • Benutzen und Mitführen der persönlichen Fahrerkarte und Vorlage bei Kontrollen
  • Übergabe der Fahrerkarte an den Unternehmer (spätestens aller 28 Tage) zwecks Datensicherung (Kopie der Daten kann vom Unternehmen angefordert werden)
  • Fertigen, Unterzeichnen und Mitführen eines täglichen Ausdruckes bei Nutzungsausfall der Fahrerkarte (bis zu maximal 15 Tagen möglich)
  • Beantragen einer neuen Karte bei Ablauf der Geltungsdauer, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl  

Unternehmerpflichten:  

  • Archivieren und Auswerten der Daten aller Fahrerkarten (spätestens aller 28 Kalendertage) sowie der Daten aller Kontrollgeräte (spätestens aller 3 Monate) und Erstellen zusätzlicher Sicherheitskopien auf einem gesonderten Datenträger
  • Aufbewahren der Daten (2 Jahre) und Übergabe in vorgegebener Form an zuständige Kontrollbehörden nach Aufforderung
  • Fahrer dazu anhalten, bei jedem Wechsel zwischen Fahrzeugen mit digitalen und analogen Kontrollgeräten und bei defekter / verlorener Fahrerkarte, Ausdrucke zu fertigen
  • Rückgabe der Unternehmenskarten bei Geschäftsaufgabe o. ä.
  • Beantragen einer neuen Unternehmenskarte bei Ablauf der Geltungsdauer, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl  

Werkstattpflichten:

  • Einbau, Kalibrierung, Prüfung, Reparatur und Plombierung des digitalen Kontrollgerätes entsprechend gesetzlicher Vorschriften
  • Einhaltung der Vorschriften zum Herunterladen und Archivieren der im Kontrollgerät gespeicherten unternehmensspezifischen Daten und deren Übergabe an das betreffende Unternehmen
  • Rückgabe von nicht mehr benötigten Werkstattkarten
  • Beantragen einer neuen Werkstattkarte bei Ablauf der Geltungsdauer, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl
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13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.