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Schutz vor Nadelstichverletzungen

Nadelstichverletzungen (NSV) ist ein Sammelbegriff für Verletzungen der Haut/Schleimhaut durch mit Blut oder Körperflüssig verunreinigte, spitze und scharfe Arbeitsgeräte. Hierdurch besteht die Gefahr von Infektionen durch Krankheitserreger, die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Die Übertragung von Hepatitis B-Viren, Hepatitis C-Viren und HI-Viren ist dabei von besonderer Bedeutung.

Ursachen für eine NSV können das Zurückstecken der Spritzenkanüle in die Schutzkappe (Recapping), keine oder ungeeignete Entsorgungsbehälter, Fremdverschulden, Unerfahrenheit von Auszubildenden/Berufsanfängern oder Stress sein.

Die Gefährdungen beim Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten zählen im Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege zu den besonderen Risiken. Vergleichbare Gefährdungen können aber auch in anderen Bereichen auftreten, z. B. in Laboratorien, in der Biotechnologie und in der Versuchstierhaltung.

Welche Maßnahmen der Arbeitgeber festlegen und umsetzen soll um Verletzungen durch spitze und scharfe Instrumente vorzubeugen und zu verhindern ist in der Biostoffverordnung und den bekanntgegebenen technischen Regeln, insbesondere Pkt. 4.2.5 TRBA 250 und Anlage 2 TRBA 120, bestimmt. Hierzu gehört u. a. die Bereitstellung und Verwendung geeigneter Abfallbehälter für gebrauchte spitze und scharfe Arbeitsgeräte, der Austausch spitzer, scharfer und zerbrechlicher Instrumente gegen sichere (Sicherheitsgeräte), die Festlegung von Verhaltensregeln beim Umgang mit benutzten Arbeitsgeräten und nach Stich- und Schnittverletzungen sowie die Dokumentation/Auswertung von NSV.

Inwieweit der Einsatz sicherer Arbeitsgeräte technisch möglich ist, ist abhängig davon, ob für den Anwendungsbereich überhaupt Sicherheitsgeräte zur Verfügung stehen, der Auslösemechanismus des Sicherheitssystems reibungslos funktioniert und/oder die Sicherheit des Patienten gewährleistet werden kann.

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