Aedes-Mücken als Krankheitsüberträger
Seit im Oktober 2015 bekannt wurde, dass durch Stechmücken übertragene Zikavirus-Infektionen sich in Teilen Amerikas und Asiens ausbreiten, haben Stechmücken der Gattung Aedes eine neue Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung erlangt. In Deutschland sind 51 Stechmückenarten, die zu sieben verschiedenen Gattungen gehören, heimisch (KABS, LAV). Durch Globalisierung und Klimaerwärmung breiten sich allerdings in den letzten Jahren zunehmend auch exotische Stechmückenarten in Teilen Europas aus, darunter z. B. Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) und Aedes aegypti (Gelbfiebermücke). Das Mücken-Monitoring der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) und die Moskito-Karten des European Centre for Disease Prevention and Control zeigen ein solch zunehmendes Auftreten von Aedes albopictus auch in Deutschland.
Die Asiatische Tigermücke und die Gelbfiebermücke, können Krankheiten übertragen, die durch sogenannte Arboviren hervorgerufen werden. Dazu zählen insbesondere das Dengue-Virus, das Chikungunya-Virus und das West-Nil-Virus. Bisher sind keine Populationen von Tigermücken bzw. anderen Arboviren übertragenden Mücken in Sachsen-Anhalt bekannt, eine Übertragung von Krankheitserregern durch die Mücke auf den Menschen ist hier also gegenwärtig nicht zu befürchten. Vorstellbar ist jedoch, dass jemand in anderen Ländern infiziert wird, hier von einer eingeschleppten Aedes-Mücke gestochen wird, welche diese Viren aufnimmt und dann in Einzelfällen auf eine andere Person übertragen kann. Daher sind allgemeine präventive Maßnahmen zur Reduktion der Mückenpopulationen, ein Handlungsbedarf, der auch schon während des Hochwassers 2013 an die Öffentlichkeit getragen wurde, auch in Sachsen-Anhalt zu empfehlen. Frühzeitige Kontrollaktivitäten können zur rechtzeitigen Eliminierung eingebrachter Mücken beitragen. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen gibt es bereits in vielen betroffenen Ländern (z. B. Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Holland), um die Ausbreitung der Aedes-Arten und damit die Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch sie zu verhindern.
Im Jahr 2016 wurde in Deutschland die Labor-Meldepflicht für Arbovirusinfektionen eingeführt, um sowohl importierte als auch in der Bevölkerung übertragene Infektionen entdecken zu können und daraus geeignete Kontrollmaßnahmen einschließlich Maßnahmen der Mückenbekämpfung, z. B. die Beseitigung der Brutstätten ableiten zu können. Ebenfalls im Jahr 2016 nahm die Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“ ihre Arbeit auf mit dem Ziel, Fragen zur Überwachung und Bekämpfung von Stechmücken als Vektoren von Infektionserregern zu behandeln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Von den Mitgliedern der Expertenkommission wurde ein Aktionsplan für den Umgang mit der Asiatischen Tigermücke erstellt.
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Stand: 07.04.2017