Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Krankheitserreger in Sachsen-Anhalt
In Deutschland sind gemäß § 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Leiterinnen und Leiter von medizinischen Laboratorien, Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. weitere Personen (bei patientennahen Schnelltests) zur Meldung von Krankheiten bzw. Krankheitserregern an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Gesundheitsämter stellen die notwendigen Ermittlungen an, um z. B. Infektketten zu unterbrechen und Infektionsquellen aufzudecken. Die eingehenden Meldungen werden außerdem von ihnen nicht nur erfasst, sondern auch geprüft und anonymisiert an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) übermittelt.
Das LAV ist die zuständige Landesbehörde für die Weiterleitung, Beobachtung und Bewertung von Meldungen übertragbarer Krankheiten in Sachsen-Anhalt. Die Übermittlung der Informationen zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Krankheitserregern von den Gesundheitsämtern an das LAV erfolgt anonymisiert. Die Aufarbeitung und Veröffentlichung der Daten erfolgt nach epidemiologischen Kriterien wöchentlich als Epidemiologischer Wochenbericht und jährlich als Infektionskrankheitenbericht.
Der Infektionskrankheitenbericht informiert u. a. über Magen-Darm- Infektionen, ansteckende Leberentzündungen (Virushepatitis), Tuberkulose, impfpräventable Erkrankungen sowie über Krankenhaus-Infektionen in Sachsen-Anhalt.
Zu den einzelnen Jahresberichten geht es hier.