Hepatitis A
Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Erreger: | Hepatitis-A-Virus (HAV); weltweit verbreitet |
Reservoir: | Mensch |
Übertragungsweg: | fäkal-oral; Mensch-zu-Mensch-Übertragung (u.a. Schmierinfektion, Sexualkontakte); kontaminierte Lebensmittel (z.B. Muscheln oder Austern sowie fäkaliengedüngtes Gemüse und Salate); kontaminiertes Trink- oder Badewasser; Gebrauchsgegenstände (z.B. Spritzenbestecke bei Drogenabhängigen) |
Inkubationszeit: | ca. 15 – 50 Tage |
Ansteckungsfähigkeit: | 1 - 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus oder der Transaminasenerhöhung; infizierte Säuglinge können mehrere Wochen im Stuhl ausscheiden |
Symptome: | v. a. bei Kindern häufig subklinisch oder asymptomatisch; |
Diagnostik: | Antigennachweis aus Stuhl; Nukleinsäurenachweis aus Blut oder Stuhl; IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben) |
Therapie: | symptomatisch |
Prävention: | aktive Hepatitis-A-Impfung für für die Zielgruppen der STIKO-Empfehlungen; effektive Allgemein- und Händehygiene; Postexpositionelle Prophylaxe |