Menu
menu

Keratokonjunktivitis epidemica (KCE)

Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz für den direkten Labornachweis im Konjunktivalabstrich und zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Erreger:Adenoviren der Typen 8, 19, 37
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:überwiegend durch Schmier- oder Tröpfcheninfektion (meist über kontaminierte Hände oder kontaminierte
Gegenstände)
Inkubationszeit:ca. 5 – 12 Tage, gelegentlich länger
Symptome:Rötung der Bindehaut (Konjunktivitis mit Hornhautinfiltraten); Lymphknotenschwellungen
Diagnostik:Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis
Therapie:nur symptomatisch
Prävention:Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen
Nächste Veranstaltungen ...

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.