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Rahmenhygienepläne

Hintergrund

Nach dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Dies stellt eine Neuheit im deutschen Seuchenrecht dar. Da die Inhalte der Hygienepläne vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, bleibt ihre Erstellung den Einrichtungen überlassen. weiter

Bitte beachten Sie die zusätzlichen aktuellen Hinweise und Dokumente für verschiedene Einrichtungen auf dem Corona-Informationsportal!

Nächste Veranstaltungen ...

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, plant zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 5. Dezember 2023 in Bernburg/Strenzfeld durchzuführen.

Schwerpunkte sind Themen aus der Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.  Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Oktober 2023 im Deutschen Tierärzteblatt und auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.