Trinkwasserqualität in Sachsen-Anhalt
Mit dieser web-basierten Darstellung der Trinkwasserqualität in Sachsen-Anhalt soll dem Anspruch der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität der öffentlichen Trinkwasserversorgung Rechnung getragen werden.
Die Darstellung der Trinkwasserqualität richtet sich an die Öffentlichkeit und gibt parameterweise einen Überblick über alle Wasserversorgungsgebiete in Sachsen-Anhalt. Sie ermöglicht eine Filterung auf die Ebene der Landkreise, der Gemeinden und der Wasserversorgungsgebiete. Für jedes Wasserversorgungsgebiet ist eine Gesamtübersicht über alle 2017 bis 2023 berücksichtigten Untersuchungsergebnisse (Mittelwert und Median) sowie die jeweils zugehörigen Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung abrufbar. Es ist von verschiedenen Positionen möglich, weitergehende Informationen aufzurufen. Dort werden wesentliche Begriffe zur Trinkwasserüberwachung erläutert und die Verbraucherinnen und Verbraucher können für verschiedene Parameter "Steckbriefe" abrufen, die die Bedeutung der Parameter kurz erläutern und Hinweise zu möglichen Ursachen der Belastung geben. Für weitergehende Informationen bestehen Verlinkungen zu den jeweiligen Wasserversorgern und zu den Gesundheitsämtern.
Grundlage für diese web-basierte Darstellung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) sind die Daten der Berichterstattung, die jährlich gegenüber Bund und EU erfolgt. Aktuell beziehen sich die Daten auf die Berichtsjahre 2017 bis 2023. Für Informationen zu den aktuell letzten Untersuchungsergebnissen müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen wenden. Über diese web-basierte Darstellung hinaus erfolgen mindestens jährlich Informationen über die bereitgestellte Trinkwasserqualität durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage schriftlich oder durch Aushang bzw. aktuell aus besonderem Anlass.
Es sei darauf hingewiesen, dass in einigen Fällen Differenzen zu den Daten auftreten können, die die Wasserversorger selber veröffentlichen. Das ergibt sich aus der nicht in jedem Fall ganz einheitliche Datengrundlagen. Während die Wasserversorger alle Messwerte, die im Rahmen der Eigenüberwachung ermittelt wurden, berücksichtigen, wird für die oben genannten Berichterstattung nur ein im Vorfeld festgelegter Datenpool herangezogen, der repräsentativ für die Trinkwasserqualität in dem jeweiligen Wasserversorgungsgebiet im Laufe des gesamten Jahres ist.
Erläuterungen zur grafischen Darstellung der Untersuchungsergebnisse
Das LAV gibt mit den nachfolgenden grafischen Darstellungen einen Überblick über die Trinkwasserqualität der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt. Sie ist kein Ersatz für die allgemeine Informationspflicht der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage. Die Betreiber stellen umfassende Informationen über die Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung sowie Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen in der Regel auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Für die grafische Darstellung der Untersuchungsparameter durch das LAV werden Mittelwerte aus den Untersuchungsergebnissen des jeweiligen Jahres gebildet. Für die Mittelwertbildung werden nur die Messwerte berücksichtigt, die oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze liegen, dies entspricht der Vorgehensweise zur Summenbildung in der Trinkwasserverordnung.
Als Bestimmungsgrenze wird die Konzentration eines Parameters bezeichnet, die mit einer akzeptablen Genauigkeit ermittelt werden kann. Für die Untersuchung des Trinkwassers sind Verfahren einzuhalten, die Konzentrationen ermitteln, die mindestens weniger als 30 % des Grenzwertes sicherstellen. Damit liegen Untersuchungsergebnisse mit einer Angabe „< Bestimmungsgrenze“ deutlich unterhalb des jeweiligen Grenzwertes.
Die Einführung der Bestimmungsgrenze in der Trinkwasserverordnung als ein wesentliches Kriterium für die Bewertung von Untersuchungsverfahren ist auch ein Grund für den Wechsel der Darstellungsart aller Untersuchungsergebnisse seit 2017.
Die Darstellung des LAV berücksichtigt Ergebnisse von Untersuchungen im Wasserwerk, aus dem Verteilungssystem und auch aus der Trinkwasser-Installation (Hausinstallation). Durch den Einsatz ungeeigneter Materialien und Werkstoffe in der Trinkwasser-Installation oder infolge einer nicht sachgerechten Installation können erhöhte Konzentrationen im Trinkwasser bei einigen Parametern auftreten (z. B. bei Eisen, Mangan, Blei, Kupfer und Nickel). Solche erhöhten Konzentrationen betreffen also nicht das gesamte Wasserversorgungsgebiet. Dennoch kann es im Einzelfall dazu führen, dass der Mittelwert aus allen Untersuchungen dann über dem Grenzwert liegt.
Sofern Sie Fragen zur Qualität des Trinkwassers in Ihrer Region haben, wenden Sie sich an Ihren Wasserversorger, das zuständige Gesundheitsamt oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an LAV-Dez22(at)sachsen-anhalt.de.
Die Angabe „keine Daten“ bedeutet in den meisten Fällen, dass es nach TrinkwV keine Untersuchungspflicht für diesen Parameter im Wasserversorgungsgebiet gibt. In wenigen Fällen erfolgt „Fremdversorgung“ durch eine Trinkwasserversorgungsanlage aus einem anderen Bundesland (Thüringen, Sachsen oder Brandenburg).