Benzo-(a)-pyren
Grenzwert: 0,000010 mg/l = 0,010 µg/l
Benzo-(a)-pyren kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen. Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.