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Blei

Grenzwert: 0,010 mg/l

Sofern Bleileitungen als Trinkwasser-Installationen noch vorhanden sind, kann es zu erhöhten Bleikonzentrationen im Trinkwasser kommen. Daher sollten alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei noch vorhandenen Bleileitungen darauf achten, dass kein Stagnationswasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird. Aus diesem Grund ist bei anstehenden Sanierungen der Häuser und Wohnungen auch an die Trinkwasser-Installation zu denken.

Bei Trinkwasser-Installationen aus Blei ist es nicht möglich, den geltenden Grenzwert von 0,010 mg/l sicher einzuhalten, daher sind diese Trinkwasser-Installationen unbedingt durch geeignete Leitungsmaterialien auszutauschen. Geeignete Leitungsmaterialien können Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer mit einem entsprechenden Prüfzeichen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) oder einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle sein. Allerdings müssen für die endgültige Materialauswahl weitere Wasserinhaltsstoffe berücksichtigt werden, so dass für den Austausch der Bleileitungen unbedingt eine fachkundige Installationsfirma hinzuzuziehen ist (siehe auch Tipps für den Verbraucher).

Für die Trinkwasser-Installationen sind die Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer selbst verantwortlich. Hinsichtlich der Hausanschlussleitungen, die vor dem <st1:date ls="trans" month="10" day="03" year="1990" w:st="on">03.10.1990</st1:date> fertig gestellt wurden, bestehen laut Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern z. T. noch besondere Eigentumsverhältnisse.

Wenn Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind und sobald die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen (hier Trinkwasser-Installationen) davon Kenntnis haben, sind sie verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren.

Vor allem für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren kann Blei gefährlich wirken. Selbst bei nur geringfügig erhöhten Blutbleiwerten konnten bei Kindern Fehlfunktionen des Gehirns festgestellt werden, die sich in Hyperaktivität, Konzentrationsschwäche und einem IQ-Defizit äußerten. Bei Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Allerdings kann es in Phasen erhöhten Stoffwechsels (z.B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Daher sollten auch junge Frauen und Schwangere vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden.

Aus Vorsorgegründen wird empfohlen, für Säuglings- und Kleinkindernahrung grundsätzlich (auch bei Einhaltung des Grenzwertes) kein Trinkwasser zu verwenden, dass durch Bleileitungen geflossen ist.

Weitere Informationen zum Thema Blei im Trinkwasser finden Sie auch hier

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.