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Nickel

Grenzwert: 0,02 mg/l

Nickel ist ein wesentlicher Bestandteil von Erdkruste und Erdkern. Es wird u.a. für Kupfer- und Edelstahllegierungen verwendet und in Akkumulatoren, Katalysatoren und in der Galvanotechnik eingesetzt. Nickel kann aus der nickelverarbeitenden Industrie über Abwasser in Oberflächengewässer gelangen.

Erhöhte Nickel-Konzentrationen im Trinkwasser sind sehr häufig ein Indiz für den Einsatz vernickelter oder nickelhaltiger Teile der Trinkwasser-Installation (z.B. vernickelte Armaturen).

In diesen Fällen ist ein Austausch der betroffenen Armaturen angezeigt. Hierfür sollte eine fachkundige Installationsfirma hinzugezogen werden (siehe auch Tipps für den Verbraucher).

Bei einer Grenzwertüberschreitung prüft das Gesundheitsamt die tatsächliche Gefährdung der betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen, besonders sind dabei Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren und Personen mit einer Nickelallergie zu beachten. Im Falle einer Nickelallergie und wenn die Grenzwertüberschreitung auf die Armatur zurückzuführen ist, empfiehlt das UBA, die ersten 200 ml des Wassers weder zur Körperpflege noch zu Lebensmittelzwecken einzusetzen.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.