Trihalogenmethane (THM)
Grenzwert (Summe der am Zapfhahn des Verbrauchers nachgewiesenen Reaktionsprodukte aus der Desinfektion oder Oxidation des Trinkwassers): 0,050 mg/l
Als Reaktionsprodukte können entstehen:
Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Tribrommethan (Bromoform).
Auf eine Untersuchung im Versorgungsnetz kann verzichtet werden, wenn am Wasserwerksausgang der Wert von 0,010 mg/l nicht überschritten wird.
THM´s können während des Aufbereitungsprozesses entstehen (als Reaktionsprodukte bei der Chlorung des Trinkwassers durch Reaktion des Chlors/der Chlorverbindungen mit organischen Inhaltsstoffen im Trinkwasser). Eine Desinfektion des Trinkwassers ist dann erforderlich, wenn Oberflächenwasser oder Oberflächenwasser beeinflusstes Rohwasser zur Trinkwasserversorgung herangezogen wird. (z. B. aus Talsperren) oder eine Desinfektion aufgrund einer mikrobiologischen Beanstandung erforderlich wird.
Das Gesundheitsamt kann zeitlich befristete THM-Konzentrationen bis zu 0,1 mg/l am Zapfhahn des Verbrauchers zulassen, wenn dies aus seuchenhygienischen Gründen erforderlich ist.
Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.