Uran
Grenzwert: 0,010 mg/l
Uran ist ein in der Natur vorkommendes radioaktives Schwermetall. Es kommt in speziellen Gesteinsschichten in mineralischen Verbindungen vor und kann sowohl durch natürliche Auswaschprozesse als auch durch landwirtschaftlichen Phosphatdünger, der herstellungsbedingt Spuren von Uran und anderen Schwermetallen enthalten kann, in oberflächennahes Grundwasser gelangen.
Beim Uran unterscheidet man zwischen einer chemisch-toxischen und einer radiotoxischen Wirkung. Die Radiotoxizität von Uran hat erst ab einer Konzentration von 60 µg/l eine gesundheitliche Bedeutung.
Das mit dem Trinkwasser aufgenommene Uran mit Konzentrationen über dem Grenzwert kann zu Nierenfunktionsstörungen führen.
Ist der Grenzwert eingehalten, besteht hinsichtlich aller Personengruppen, einschließlich Säuglingen und Kleinkindern, bei lebenslangem Genuss keine gesundheitliche Gefährdung. Andernfalls trifft das Gesundheitsamt eine Entscheidung zu möglichen gesundheitlichen Gefährdungen und den erforderlichen Maßnahmen.
Bei Überschreitung des Grenzwertes muss für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren die Zubereitung von Speisen und Getränken mit abgepacktem und für diesen Zweck gekennzeichnetem Wasser erfolgen.