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Schwermetalle im Trinkwasser

Der Verordnungsgeber hat in der Trinkwasserverordnung festgelegt, dass die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser an jeder Entnahmestelle im Trinkwasserverteilungssystem erfüllt sein müssen.

Durch die Wasserversorger wird ein Trinkwasser bereitgestellt, das diesen  Anforderungen entspricht. Auf dem Weg bis zum Verbraucher, d. h. im Verteilungsnetz und in der Trinkwasser-Installation, muss eine nachteilige Beeinflussung der Trinkwasserqualität vermieden werden. Ungeeignete Materialien oder lange Verweilzeiten des Trinkwassers können zu einer Veränderung der Beschaffenheit des Trinkwassers führen. Daher erfolgt die Überwachung der Trinkwasserqualität nicht nur im Wasserwerk, sondern auch am Zapfhahn des Verbrauchers. Dies gilt insbesondere für die Parameter, die sich bei der Trinkwasserverteilung verändern können.

In diesen Fällen ist der konsequente Ersatz noch vorhandener Bleirohre durch geeignete Leitungsmaterialien wie Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer mit einem entsprechenden Prüfzeichen die sicherste Maßnahme.

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Blei

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde vom Verordnungsgeber in den letzten Jahrzehnten mehrfach herabgesetzt. Seit 01.12.2013 gilt in Deutschland für Blei im Trinkwasser ein Grenzwert von 0,010 mg/l.

Hauptquelle für Blei im Trinkwasser sind Leitungsmaterialien aus Blei. Aber auch andere Komponenten der Trinkwasser-Installation können Blei in das Trinkwasser abgeben, z. B. Bauteile aus verzinktem Stahl und Rohrverbinder, Armaturen, Apparate und Pumpen aus Kupferlegierungen. Allerdings wurde der Bleigehalt dieser Werkstoffe in den letzten Jahren deutlich reduziert.

Sofern in der Trinkwasser-Installation noch Bleileitungen vorhanden sind, wird der aktuell geltende Trinkwasser-Grenzwert in der Regel nicht einzuhalten sein. Insbesondere nach längeren Standzeiten des Trinkwassers in Bleileitungen kann es zu erhöhten Bleikonzentrationen im Trinkwasser kommen.

Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter über noch vorhandene Bleileitungen zu informieren, sobald sie hiervon Kenntnis haben oder ein Verdacht, z. B. aufgrund vorliegender Ergebnisse einer Trinkwasseruntersuchung, besteht (§ 21 Abs. 1a TrinkwV).

Informationen über die Situation in Ihrem Wasserversorgungsgebiet finden Sie auf der Seite Trinkwasserqualität (Web-basierte Darstellung).

Vanadium

Nachdem 2015 im Saarland erhöhte Vanadium-Konzentrationen beobachtet wurden, erfolgte eine erneute toxikologische Bewertung geogen bedingter Konzentrationen von Vanadium im Trinkwasser. Da die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) derzeit für Vanadium keinen Grenzwert ausweist, kann für die Bewertung der Grundwasserqualität nur ein von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgeleiteter Geringfügigkeitsschwellenwert von 4 μg/L  (= 0,004 mg/L) herangezogen werden.

Im Landesamt für Verbraucherschutz werden Trinkwasserproben auch auf Vanadium untersucht. Ziel der Untersuchungen ist die landesweite Erfassung von Vanadium-Gehalten im Trinkwasser, um Kenntnislücken zu schließen und einen ersten umfassenden Überblick über die Situation in Sachsen-Anhalt zu erhalten.

In dem vorliegenden Bericht werden die Untersuchungsergebnisse aus den Jahren 2017 und 2019 vorgestellt und ausgewertet. Die Ergebnisse geben einen repräsentativen Überblick über die Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt. Insgesamt wurden landesweit in allen Wasserversorgungsanlagen nur sehr geringe Konzentrationen beobachtet, in wenigen Einzelfällen wurden nur geringfügig höhere Konzentrationen festgestellt. In der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen selbst die höchsten Vanadium-Konzentrationen nur geringfügig über dem Leitwert von 4 µg/L. Das Auftreten von Vanadium im Trinkwasser ist geogen bedingt und somit regional geprägt.

Chrom (VI)

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu einer Neubewertung des Parametes Chrom und seiner Verbindungen im Trinkwasser geführt. Aufgrund von toxikologischen Bewertungen durch die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) und in Deutschland durch das Umweltbundesamt (UBA) werden Chrom(VI) - Konzentrationen in Trinkwasser heute wesentlich kritischer beurteilt. Chrom(VI) gilt als mutagen und kanzerogen, so dass auch Chrom (VI), das über den Trinkwasserpfad aufgenommen wird, ebenfalls als kanzerogen eingeschätzt wird. Das UBA empfiehlt die Einhaltung eines Zielwertes von 0,3 µg/L für Chrom (VI) im Trinkwasser. Das Auftreten von Chrom (VI) im Trinkwasser ist geogen bedingt und somit regional geprägt.

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat Ende 2014 ein Monitoringprogramm erarbeitet, um die Chrom(VI)-Gehalte im Trinkwasser landesweit zu erfassen. Ziel dieses Mess- und Überwachungsprogramms war die Ermittlung der Chrom(VI)-Konzentrationen im Trinkwasser der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Abschätzung einer Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt.

Insgesamt wurden im LAV 124 Trinkwasserproben aus 114 Wasserversorgungsgebieten untersucht. Diese Untersuchungen wurden ergänzt durch Daten der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Es liegen für alle Wasserversorgungsgebiete in Sachsen-Anhalt Ergebnisse vor, so dass ein repräsentativer Überblick über die Gesamtsituation im Trinkwassernetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegeben ist. Aufgrund der hydrogeologischen Beschaffenheit wurden erwartungsgemäß nur sehr geringe Chrom(VI)-Konzentrationen beobachtet. Vor diesem Kenntnisstand stellen die ermittelten Chrom(VI)-Konzentrationen im Trinkwasser in Sachsen-Anhalt kein Gesundheitsrisiko dar.

Weitere Informationen finden Sie im „Abschlussbericht zum Landesmonitoring zur Bestimmung von Chrom(VI) im Trinkwasser in Sachsen-Anhalt“.

Abschlussbericht zum Landesmonitoring zur Bestimmung von Chrom(VI) im Trinkwasser in Sachsen-Anhalt