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Achtung – rechtzeitig gegen Masern impfen!

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 002/2020
Halle, 29. Januar 2020

Magdeburg. – In Sachsen-Anhalt sind die Kinder des Einschuljahrgangs 2019 gut gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae und Hepatitis B geschützt. Die Impfraten gegen die zweite Masern-Impfung verfehlen aber im Landesdurchschnitt mit 94.4 % knapp die für eine Eliminierung der Masern notwendigen 95%. Dies zeigt der gerade veröffentlichte Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter Sachsen-Anhalt 2018. Ausgewertet wurden hier die Daten aus den Impfausweiskontrollen der Gesundheitsämter, die diese jährlich im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durchführen.

Die erste Impfung gegen Masern - möglichst als MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln - wird für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. Erst mit zwei Masern-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen sind die Kinder ausreichend geschützt. Allerdings hatten nur 74 % der Kinder des Einschuljahrgangs 2019 bereits im Alter von 2 Jahren die zwei empfohlenen MMR-Impfungen. Viele Kinder wurden also zu spät geimpft und waren in der KiTa-Zeit der Gefahr ausgesetzt, an Masern zu erkranken.

Masern sind sehr ansteckend. Das Virus wird beim Sprechen, Husten und Niesen übertragen. Insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und bei Erwachsenen sind schwere Krankheitsverläufe möglich. Besonders gefürchtet sind Komplikationen mit Beteiligung des Gehirns, die während der akuten Erkrankung auftreten können. In 0,01 bis 0,16 % der Fälle kann, insbesondere bei Kindern, eine entzündliche, neurodegenerative Erkrankung des Gehirns als Spätkomplikation etwa 7 Jahre nach der Infektion auftreten. Diese Erkrankung verläuft in der Regel tödlich.
In Sachsen-Anhalt wurden 2019 insgesamt 6 Erkrankungen erfasst. Erkrankt waren drei ungeimpfte Kinder im Alter von unter einem Jahr, einem Jahr und sieben Jahren und drei Erwachsene im Alter von 25, 39 und 52 Jahren.
Kinder sollten bereits im Alter von zwei Jahren zweimal gegen Masern geimpft sein. Eine zweimalige Impfung wird auch für nach 1970 geborene Erwachsene empfohlen, die aus beruflichen Gründen einen Masernschutz benötigen. Dies gilt z.B. bei Tätigkeiten im medizinischen Bereich oder in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Für alle anderen nach 1970 geborenen Erwachsenen wird eine MMR-Impfung empfohlen wenn sie ungeimpft sind, ihr Impfstatus unbekannt ist oder sie in der Kindheit nur eine Impfung erhalten haben. Vor dem Hintergrund des von der WHO berichteten Anstiegs von Masernfällen weltweit ist auch eine geplante Reise ins Ausland ein guter Grund, fehlende Masernimpfungen nachzuholen.
 
Den Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter in Sachsen-Anhalt 2018 finden Sie im Internet unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/impfen/impfsituation-impfstatistik/.

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