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Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt veröffentlicht

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 005/2020
Halle, 24. Februar 2020

Dessau. – Die ständige Weiterentwicklung und der Wandel in der Arbeitswelt verlangen auch eine kontinuierliche Anpassung des Arbeitsschutzes. Dies betrifft vor allem den betrieblichen Arbeitsschutz mit der Verpflichtung der Arbeitgeber, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu beurteilen. Bei dieser Aufgabe handele es sich um einen Prozess, der einer kontinuierlichen Überprüfung bedarf. Darauf hat das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) hingewiesen, das jetzt den Jahresbericht 2018 der Arbeitsschutzverwaltung vorgelegt hat. Vor diesem Hintergrund werde im Rahmen der 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als strategisches Ziel die Förderung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben verfolgt. Auch die staatliche Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen sei vom Wandel betroffen. Gesetzliche Rahmenbedingungen würden fortlaufend an die Entwicklung angepasst.

Der Fachbereich Arbeitsschutz des LAV mit rund 110 Beschäftigten an fünf Standorten hat 2018 insgesamt 3.441 Dienstgeschäfte in Betrieben und 2.085 auf Baustellen vorgenommen. Die Gesamtzahl der Beanstandungen belief sich auf 12.352. In 174 Fällen musste das LAV zur Mängelbeseitigung Anordnungen aussprechen und Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchführen. In vier Fällen erstattete das LAV Strafanzeige. Das LAV hat 126 Verwarnungen ausgesprochen und 175 Bußgelder verhängt. Die hierbei geahndeten Mängel betrafen hauptsächlich die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Der Jahresbericht enthält neben den statistischen Angaben auch Schlaglichter auf die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung, u.a. Beiträge über erste Erfahrungen mit dem neuen Mutterschutzgesetz, über Arbeitsunfälle, über Ergebnisse der Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz z. B. bei Elektrogeräten, Werkzeugen Sportartikeln und Kinderspielzeugen.

Der vollständige Bericht ist unter dem Link https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/Arbeitsschutz/publikationen/jahresberichte/arbeitsschutz2018.pdf abrufbar.

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