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Tierschutz: "Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht"– Verbesserte Lebensbedingungen für Schweine in Sicht

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 018/2020

Halle, 15. Juni 2020

Halle. Tierschutz ist nach Artikel 20 a Grundgesetz ein Staatsziel. Das darauf aufbauende Tierschutzgesetz schreibt vor, dass „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. Tierhalter haben u. a. ihre Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu halten.

Damit zusammenhängende Fragen gehen uns alle an, nicht zuletzt als Verbraucher von Schweinefleisch und Produkten aus Schweinefleisch.
Aufgrund der derzeitigen Haltungsbedingungen werden in nahezu allen Schweinehaltungen nur Tiere mit gekürztem (kupierten) Schwanz gehalten, um das verbreitete „Schwanzbeißen“ zu verhüten. Die Ursachen für das Schwanzbeißen sind vielfältig. Daher lösen Einzelmaßnahmen in den Haltungen das Problem in der Regel nicht. Beim Schwanzkupieren wird dem Ferkel in den ersten Lebenstagen ein Teil des Schwanzes entfernt. Ein solcher Eingriff ist nur in Einzelfällen bis zum vierten Lebenstag ohne Betäubung zulässig.

In der gesamten EU ist das routinemäßige Schwänzekupieren bei Schweinen aus Gründen des Tierschutzes verboten. Bei einem Audit der EU im Jahr 2018 in Deutschland wurde festgestellt, dass in Deutschland wie auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten flächendeckend hiergegen verstoßen wird. Die EU verpflichtete daher Deutschland und die betroffenen Mitgliedsstaaten, einen Aktionsplan vorzulegen, der sicherstellt, dass die Vorschriften künftig eingehalten werden.
Im Herbst 2018 hat die Agrarministerkonferenz den "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht" für Deutschland beschlossen. Er sieht vor, dass alle Schweinehalter jährlich – beginnend ab 1.7.2019 - in einer Tierhaltererklärung angeben müssen, ob sie bereits teilweise auf das Kupieren verzichten und/oder ob es bei den kupierten Tieren zu Schwanzbeißvorfällen gekommen ist. Im letzteren Fall muss der Halter seine Haltungsbedingungen genau analysieren. Bei erkannten Schwachpunkten sind Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren, die das Schwanzbeißen verhindern.

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist an der Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz aktiv beteiligt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den „Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht“ begleitet der Tierschutzdienst des LAV das Umsetzen des Aktionsplans von Beginn an. Bereits im Jahr 2019 hat es die Veterinärbehörden beraten und die Landwirtschaft informiert. Bei den regulären Stallkontrollen der regional zuständigen Veterinärbehörden, die das LAV mit dem Tierschutzdienst bei Bedarf begleitet, werden die Tierhaltererklärung zum Schwänzekupieren, die Risikoanalyse und der betriebliche Maßnahmeplan auf Plausibilität und Umsetzung geprüft.

Gemeinsames Ziel ist, bis Ende Juni 2021 Erfahrungen mit unkupierten Tieren in konventionellen Stallungen zu sammeln. Danach wird der Nationale Aktionsplan evaluiert und ggf. angepasst.

Angestrebt ist, das Schwanzkupieren entbehrlich zu machen. Anlass zur Hoffnung geben Stallumbauten wie auch Stallneubauten mit in verschiedene Funktionsbereiche strukturierten Buchten, die geeignete klimatische Verhältnisse und Gruppenzusammensetzungen ermöglichen, unter denen sich die Schweine artgerecht verhalten und z.B. ihren Wühl- und Spieltrieb ausleben können (Abb.). Vom LAV begleitete Risikoanalysen und Maßnahmepläne ermöglichen in jedem Stall die Schwachstellen zu erkennen und zu beheben, damit sich die Lebensbedingungen der Schweine durch weiterführende Maßnahmen verbessern.

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