Antibiotika in Fischereierzeugnissen aus Aquakulturen in Südostasien
Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 5/2021
Halle, 22. Februar 2021
Halle. Fischereierzeugnisse sind ein wertvoller Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 1,1 Millionen Tonnen Fisch und Meeresfrüchte verzehrt. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 13,3 kg[1]. 46 % von weltweit verzehrten Fischereierzeugnissen stammen aus Aquakulturen[2]. In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der Aquakultur als am schnellsten wachsender Bereich der Lebensmittelproduktion weltweit.
Bei intensiver Bewirtschaftung mit hoher Besatzdichte werden zur Behandlung von Krankheiten von Fischen und Krustentieren in Aquakulturbetrieben nicht selten Antibiotika eingesetzt. Die Europäische Union gibt die zulässigen Rückstandsmengen für Antibiotika in Fischereierzeugnisse vor, die auch für die aus Drittland exportierten Erzeugnissen gelten.
Da ein Großteil der Aquakulturerzeugnisse aus asiatisch-pazifischen Länder stammen, wurden 2019 im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt die Untersuchungen zur Ermittlung der Belastung von Fischen und Krustentieren mit Rückständen von Antibiotika aus dieser Region intensiv durchgeführt. Das Untersuchungsspektrum umfasste eine große Anzahl an Antibiotika verschiedener Wirkstoffgruppen.
Insgesamt 32 im Land Sachsen-Anhalt aus dem gastronomischen Bereich und Einzelhandel entnommene Proben sind zur Untersuchung im LAV eingegangen. Davon stammten 73 % stammten aus Vietnam, 12 % aus Indien, 9 % aus China und 6 % aus Indonesien.
Die Beanstandungsquote in diesem Untersuchungsschwerpunkt lag bei 3 % für die Nachweise von verbotenen Stoffen und bei 3 % für die Höchstmengenüberschreitungen zugelassener Stoffe.
In einer Probe „Bio Black Tiger Garnelen“ wurden Spuren von Chloramphenicol, welches in der Europäischen Gemeinschaft als verbotene Substanz eingestuft ist, nachgewiesen. Die Probe war zudem mit einer Auslobung „aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft“ versehen.
In einer Probe „Riesen Gambas“ wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstmenge für das in der Aquakultur häufig eingesetzte Antibiotikum Oxytetracyclin um mehr als Dreifache nachgewiesen.
Bei den zur Untersuchung eingegangenen Fischen aus der oben genannten Region wurden keine Rückstände von Antibiotika nachgewiesen.
Die beanstandeten Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft. Zur Abklärung einer vorschriftswidrigen Behandlung mit verbotenen Antibiotika und zur Identifikation der Eintragsquelle sind weitere Ermittlungen erforderlich. Bei Überschreitung der rechtlichen Höchstmengen von zur Behandlung von Krankheiten zugelassenen Substanzen erfolgt eine Nachbeprobung der Erzeugnisse aus dem betroffenen Herkunftsbetrieb sowie eine weitere Beobachtung der Produkte des Importeurs.
Weitere Informationen können Sie auch dem Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit 2019 entnehmen. Sie finden diesen und weitere Informationen im Verbraucherschutzportal unter
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
[1] Daten und Fakten 2020, Fisch-Informationszentrum e. V., Hamburg, August 2020
[2] FAO (2018). The State of World Fisheries and Aquaculture 2018 - Meeting the
sustainable development goals. Rom