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Die Afrikanische Schweinepest in Sachsen-Anhalt – Eine Bilanz für 2020

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 4/2021
Halle, 02. Februar 2021

Mit Blick auf das Seuchengeschehen war im Jahr 2020 die Afrikanische Schweinepest (ASP) von vorrangiger Brisanz. Nachdem sich die Seuche im Jahresverlauf 2019 auf polnischer Seite bis auf 40 km der deutschen Grenze genähert hatte, wurden ab Herbst 2020 zahlreiche Fälle bei Wildschweinen auch in Deutschland in den Grenzregionen von Brandenburg und Sachsen nachgewiesen. Die kürzeste Distanz eines positiven Nachweises zur Landesgrenze von Sachsen-Anhalt betrug 85 km.

 Im Landesamt für Verbraucherschutz wurden im Jahr 2020 insgesamt 364 Proben auf das ASP-Virus untersucht.

Davon waren:

•          146 Fallwild (40,1%)

•          36 krank erlegte Tiere (9,9%)

•          182 Unfallwild (50%)

Das ASP-Virus wurde in keiner Probe nachgewiesen.

Um die Seuche im Falle eines Ausbruchs schnell einzudämmen und möglichst wieder auszulöschen, ist die gezielte Früherkennung unabdingbar. Zur Früherkennung eines ASP-Eintrags in die Schwarzwildpopulation Sachsen-Anhalts ist die weitere Einsendung dieser Proben auffälliger Tiere dringend nötig.

Infolge der nahezu 100%igen Sterblichkeit unter infizierten Schweinen ist es sinnvoll, die Früherkennung auf tote und erkennbar kranke Tiere zu fokussieren. Eine Prämie für eingesandte Blut- oder Tupferproben von derartigen Tieren wird weiterhin an die Jägerinnen und Jäger ausgezahlt.

Darüber hinaus sind auch von gesund erlegten Wildschweinen nach wie vor Blutproben zur Untersuchung auf die Klassische Schweinepest (KSP), die Aujeszkysche Krankheit (AK) und die Brucellose im Rahmen des Wildschweinemonitorings erforderlich.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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