Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie geht in die dritte Runde
Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 42/2021
Halle, 27. Dezember 2021
Im Rahmen der angelaufenen dritten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) - Periode werden im Zeitraum 2021 bis 2025 durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) eine Vielzahl von Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung durchgeführt. Dabei werden v. a. kleine und mittlere Unternehmen mit einer Anzahl von bis zu 249 Beschäftigten kontrolliert.
Das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern soll in der 3. GDA-Periode im Vordergrund stehen, um das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen. Im Mittelpunkt dabei steht das gemeinsame Aufsichts- und Präventionshandeln der Akteure zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben.
Mit Hilfe eines Ampelsystems wird die Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung dargestellt. Dies führt fortfolgend zu einem jeweils angepassten Verwaltungshandeln, wobei die Bandbereite von der Formulierung von Hinweisen bis zur Einleitung von Anordnungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren reicht. Neben diesem gesetzlichen Kontrollauftrag kommt das LAV aber auch seiner Beraterfunktion gegenüber dem Arbeitgeber nach und unterstützt die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes so bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
Im Rahmen der Durchführung der aktuellen Betriebsbesichtigungen durch das LAV wird in aller Regel auch der betriebliche Infektionsschutz thematisiert. Dabei werden u. a. die Umsetzungsmaßnahmen zur betrieblichen Kontaktreduzierung, zur Bereitstellung von SARS-CoV-2-Selbsttest sowie zum Angebot der Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice durch den Arbeitgeber kontrolliert.
Bei etwa 10 Prozent der Kontrollen kommt ein Schwerpunktthema in Form eines der drei Arbeitsprogramme zu Muskel-Skelett-Belastungen, psychischen Belastungen oder zum sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zur Anwendung. Die Fokussierung auf diese Arbeitsprogramme ist gut begründet. Beschwerden in Rücken, Muskeln und Gelenken sind bundesweit die Hauptursache für etwa ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in den letzten Jahren. Beim Thema psychische Belastungen bringen u.a. die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie bzw. der digitale Transformationsprozess der Arbeitswelt Veränderungen mit sich, deren Auswirkungen auf die Beschäftigten nicht zu vernachlässigen sind. Mit dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ soll ein starkes Zeichen gegen berufsbedingte Krebserkrankungen gesetzt und die Beschäftigten nachhaltig vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz geschützt werden.
Bis zum Jahr 2025 wird ein Schwerpunkt der Arbeit des LAV in der Durchführung von Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung liegen. Seit dem Startschuss im August 2021 wurden bereits über 500 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Für das Jahr 2022 ist die Durchführung von mehreren hundert derartiger Betriebsbesichtigungen vorgesehen. Daneben sind auch eine Vielzahl an Betriebsbesichtigungen außerhalb dieser Kontrollsystematik sowie über 1.000 Kontrollen auf Baustellen geplant.
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