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Europäische Impfwoche vom 26. April – 2. Mai 2021

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 12/2021
Halle, 26. April 2021

Heute beginnt die Europäische Impfwoche, eine jährlich im April vom Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation koordinierte Initiative. Unter dem Motto "Vorbeugen. Schützen. Impfen. " will die Europäische Impfwoche vermitteln, dass Impfungen bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen hohen Stellenwert besitzen und entscheidend für die Verhütung von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben sind.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sind die Impfungen gegen das Corona-Virus in diesem Jahr besonders in den Fokus gerückt. Doch auch während der Pandemie dürfen die allgemeinen Schutzimpfungen nicht vernachlässigt werden. Impfungen sind in jeder Lebensphase notwendig. Denn nicht nur Kinder sollen gut geschützt und gesund aufwachsen, genauso wichtig ist ein ausreichender Impfschutz für Erwachsene, Schwangere, chronisch Kranke und Senioren. Es ist ganz einfach: Jeder Mensch hierzulande kann in seiner Kinderarzt-/ Hausarzt-/ Facharztpraxis den Impfausweis überprüfen und fehlende von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlene Standardimpfungen nachholen lassen. Die Kosten dafür trägt z. B. die Krankenkasse. Die in Deutschland von der STIKO altersabhängig empfohlenen Standardimpfungen werden laufend an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden mit Unterstützung durch die Gesundheitsämter des Landes die Impfdaten von einzuschulenden Kindern, Dritt- und Sechstklässlern regelmäßig erfasst und analysiert. Sehr erfreulich ist, dass im Jahr 2019 die altersentsprechenden Durchimpfungsraten für die Grundimmunisierungen gegen die empfohlenen Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib, Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln bei den Kindern dieser Altersgruppen durchweg das angestrebte hohe Niveau von über 90 Prozent erreicht haben.

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht, in Sachsen-Anhalt liegt sie bei den einzuschulenden Kindern bei 93,4 Prozent für die zweite Masern-Impfung. Damit wird das Ziel der WHO bzw. des Nationalen Masernaktionsplanes einer 95 prozentigen Impfrate bei Kindern zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung noch nicht erreicht. Bei den Drittklässlern Sachsen-Anhalts liegt die Durchimpfungsrate dann allerdings bei 96 Prozent und bei den Sechstklässlern bei 97,1 Prozent.

In der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands sehen die Impfraten dagegen deutlich ungünstiger aus, häufig fehlen die regelmäßigen Auffrisch-Impfungen oder gerade auch die bei Menschen mit chronischen Erkrankungen empfohlenen Indikationsimpfungen, z. B. gegen Pneumokokken oder Herpes zoster. Hier gilt es, gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter an der Schließung bestehender Impflücken zu arbeiten und zu vermitteln, dass das Impfen ein wichtiger Baustein zu lebenslanger Gesundheit ist.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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