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Feinkostsalate – feine Kost auf dem Prüfstand

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 14/2021
Halle, 7. Mai 2021

Bei regelmäßige Untersuchungen von Feinkostsalaten im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden Abweichungen von der allgemeinen Verkehrsauffassung detektiert. Beispielsweise wird bei Rindfleischsalat sowohl die Einhaltung des in den Leitsätzen festgelegten Mindestanteils von 20 % Rindfleisch analysiert als auch die Tierart, von der das Fleisch stammt. Weiterhin werden die mikrobiologische Beschaffenheit und die Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen geprüft.

Die Zahl der mikrobiologisch auffälligen Feinkostsalate blieb im Jahr 2020 weiterhin auf dem vergleichsweise hohen Niveau der Vorjahre. Insgesamt 39 Proben wiesen zu hohe Keimgehalte durch Überschreitung der Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie auf. Insbesondere wurden Grenzwerte von Gesamtkeimzahl (27 Proben), Enterobakteriengehalt (22 Proben), Milchsäuerebakterienzahl (17 Proben) und der Zahl an Hefen (10 Proben) überschritten. Zusammen mit der mikrobiologischen Beschaffenheit wird die Sensorik (Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz) beurteilt. Nicht jeder mikrobiologisch auffällige Befund ist mit sichtbarem Verderb oder auffälligem Geschmack verbunden.

In sechs Proben wurden für den Menschen krankmachende Listeria (L.) monocytogenes-Keime nachgewiesen. L. monocytogenes können sich für den Menschen unbemerkt und sogar im Kühlschrank vermehren. Feinkostsalate werden regelmäßig auf diese und andere krankmachende Keime geprüft, u. a. um bei einem Nachweis solcher Erreger verstärkte Kontroll- und Hygienemaßnahmen im Herstellerbetrieb einleiten zu können.

Für den Verbraucher ist wichtig: Feinkostsalate sollten als leicht verderbliche Lebensmittel bei maximal +7 °C gelagert werden. Bei dieser Kühllagerung wachsen krankmachende Mikroorganismen wie auch zum Verderb führende Keime nur noch sehr langsam.

„Feinkost“ ist eine Bezeichnung für besondere Lebensmittel, die nicht alltäglich verzehrt werden. Hierzu werden im Allgemeinen Delikatessen wie Kaviar, Räucherlachs oder Mayonnaise gezählt. Gesetzlich genauer definiert oder geregelt ist der Begriff „Feinkost“ jedoch nicht. Für Feinkostsalate, die zur Gruppe der Feinkosterzeugnisse gehören, existieren Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch. Darin sind Feinkostsalate als „[…] verzehrfertige Erzeugnisse tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Soße. […]“ definiert. In den Leitsätzen wird die allgemeine Verkehrsauffassung für diese Produkte, beispielsweise für Fleischsalat, Geflügelsalat oder Heringssalat, beschrieben. Die Zusammensetzung und der Anteil wertbestimmender Zutaten ist dort aufgeführt.

Im Jahr 2020 waren 58 von 395 Proben (14,7 %) zu beanstanden. Ein häufig auftretender Beanstandungsgrund waren Fehler bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen. Konservierungsstoffe wie Sorbin- und Benzoesäure sowie Süßungsmittel wie Saccharin werden durch chemische Untersuchungen bestimmt, auch um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen zu prüfen. In sechs Proben wurden die analytisch nachgewiesenen Zusatzstoffe entweder überhaupt nicht oder nicht rechtskonform angegeben. So sind bei loser Abgabe Zusatzstoffe auf einem Schild an der Ware und/oder in einer für den Verbraucher einsehbaren schriftlichen Aufzeichnung zu kennzeichnen. Andere häufige Kennzeichnungsmängel umfassten Fehler bei der Deklaration von Allergenen oder bei der Angabe der Zutaten im Zutatenverzeichnis von Fertigpackungen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Feinkostsalate eine sehr vielfältige Produktgruppe sind, die für den Hersteller besondere Ansprüche an die Kennzeichnung, Herstellung und Lagerung stellen. Durch regelmäßige Untersuchungen werden die verkehrsübliche Zusammensetzung, die korrekte Kennzeichnung und die mikrobiologische Qualität dieser Produkte überwacht.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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