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Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser – Was sind die Unterschiede?

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 22/2021
Halle, 03. Juni 2021

Im Landesamt für Verbraucherschutz wird natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser amtlich untersucht. Für diese verschiedenen Arten von Wasser in Fertigpackungen gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Im Jahr 2020 entsprachen 11 von 83 untersuchten Proben nicht den Anforderungen. Im Vordergrund standen dabei in erster Linie Kennzeichnungsmängel.

Natürliches Mineralwasser

Gemäß der Informationszentrale Deutsches Mineralwasser lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Mineral- und Heilwasser in Deutschland 2020 bei 133,8 Litern.

Natürliches Mineralwasser hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen gekennzeichnet. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, für das eine amtliche Anerkennung erforderlich ist. In Deutschland sind über 800 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt.

Beim Herstellen und Behandeln von natürlichem Mineralwasser sind nur wenige Verfahren gestattet. Das Entfernen so genannter unbeständiger Inhaltsstoffe, wie Eisen- und Schwefelverbindungen darf lediglich durch physikalische Verfahren (Filtration, Dekantieren oder Belüften) erfolgen. Auch zum Entzug von Kohlensäure zur Herstellung stiller Mineralwässer sind ausschließlich physikalische Verfahren erlaubt. Zur Abtrennung von Eisen-, Mangan- oder Schwefelverbindungen und Arsen darf mit Ozon angereicherte Luft verwendet werden, was jedoch auf dem Etikett der Flasche gekennzeichnet werden muss. Die einzige „Zutat“, die einem Mineralwasser zugesetzt werden darf, ist Kohlendioxid, welches jedoch nicht in einem Zutatenverzeichnis anzugeben ist.

Natürliches Mineralwasser muss, wenn es nicht unmittelbar nach seiner Gewinnung und Bearbeitung verbraucht wird, direkt am Quellort abgefüllt werden.

Quellwasser

Angebot und Verzehr von Quellwässern sind relativ gering.

Im Gegensatz zum Mineralwasser benötigt Quellwasser keine amtliche Anerkennung, auch die ursprüngliche Reinheit muss nicht nachgewiesen werden. Quellwasser stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen, es kann aus natürlichen (artesischen) oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden. Bei den mikrobiologischen Anforderungen und den Behandlungsverfahren gelten dieselben strengen Kriterien wie bei natürlichem Mineralwasser. Die chemischen Grenzwerte sind jedoch im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Ausschließlich erlaubt ist der Zusatz von Kohlensäure, andere Zusätze dürfen nicht verwendet werden. Analog zu natürlichem Mineralwasser wird es am Quellort in die für die Verbraucher bestimmten Behältnisse abgefüllt.

Tafelwasser

Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es wird aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt und enthält (neben ggf. Kohlendioxid) mindestens eine weitere Zutat, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser, Natrium- oder Magnesiumchlorid. Analog zu Quellwasser gelten die chemischen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, bei den mikrobiologischen Anforderungen sind dieselben Kriterien wie bei natürlichem Mineralwasser einzuhalten. Da Tafelwasser im Gegensatz zu Mineral- und Quellwasser nicht am Quellort abgefüllt werden muss, findet man in Zapfanlagen von Kantinen oder Gaststätten nur Tafelwasser, jedoch niemals natürliches Mineral- oder Quellwasser.

Industriell hergestellte Tafelwässer werden zunächst oft demineralisiert, das heißt ihnen werden beinahe alle Inhaltsstoffe entzogen, um ihnen anschließend wieder eine definierte Menge Mineralstoffe zuzugeben. Somit wird gewährleistet, dass der Geschmack nicht vom Abfüllort bzw. verwendeten Wasser abhängig ist. Solche Tafelwässer sind die Grundlage zahlreicher koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke.

Wie können Sie als Verbraucher unterscheiden welche Wassersorte sie kaufen?

Ausschlaggebend sind die Angaben auf dem Etikett. Anhand der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels muss dieses für den Verbraucher eindeutig zuzuordnen sein. Für natürliches Mineralwasser sind unterschiedliche Bezeichnungen zulässig, welche in der Regel immer die Worte „natürliches […] Mineralwasser“ enthalten müssen. Die Verkehrsbezeichnungen für Quell- und Tafelwasser sind eindeutig als „Quellwasser“ und „Tafelwasser“ vorgeschrieben.

Bei natürlichem Mineralwasser und Quellwasser müssen ferner Angaben zum Quellnamen und Quellort auf dem Etikett gemacht werden.

Ein so genannter Analysenauszug (ein Auszug über die chemische Zusammensetzung des Wassers) ist bei natürlichem Mineralwasser eine verpflichtende Angabe, für Quellwasser kann ein Analysenauszug freiwillig angegeben werden.

Tafelwasser muss neben dem Hauptbestandteil Wasser mindestens eine weitere Zutat enthalten, somit ist eine Angabe des Zutatenverzeichnisses verpflichtend.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

 

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