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Tollwut bei einem illegal eingeführten Welpen – Gefahr für Mensch und Tier

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 35/2021
Halle, 28. September 2021

Selbst der süßeste Welpe kann eine potentiell tödliche Gefahr darstellen und die Bemühungen um die Tollwutfreiheit in Deutschland gefährden. Achten Sie auf die Tollwutimpfungen Ihrer Haustiere.

Der Tollwut-Fall

Am 15.09.2021 diagnostizierte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LAVES) die Infektion mit dem Tollwutvirus bei einem verstorbenen Welpen. Das acht Wochen alte Tier wurde Anfang September illegal von seinen Besitzern aus einem Türkei-Urlaub mitgebracht, ohne die geltenden Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren in die Europäische Union (EU) zu beachten. Der erkrankte Welpe wurde kurz darauf zunächst in einer Tierarztpraxis vorgestellt, dann in einer Tierklinik stationär aufgenommen, wo er am darauffolgenden Tag verstarb.

Sehr umsichtig nahm die behandelnde Tierklinik Kontakt zum zuständigen Veterinäramt auf, das die Untersuchung veranlasste, da der Tierhalter weder Herkunft, Quarantäne noch einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut für das Tier vorweisen konnte.

Gefahr für Menschen

Nach Feststellung der Tollwuterkrankung des Hundes wurde bei allen Kontaktpersonen eine nachträgliche Impfung gegen Tollwut (postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe, PEP) eingeleitet. Diese besteht aus mehreren Impfungen gegen das Tollwut-Virus in kurzen Abständen. Ziel dieser PEP ist die rasche Entwicklung eigener Antikörper. Dies wird anhand einer Blutprobe kontrolliert. Je nach Art des Kontaktes mit einem Tollwut-kranken Hund werden zusätzlich hochdosierte Antikörper gegen Tollwut verabreicht, um eventuell vorhandenes Virus abzufangen. Die PEP muss so schnell wie möglich nach einer (eventuellen) Infektion eingeleitet werden, denn das Virus wandert von der Eintrittsstelle aus an Nervenfasern entlang zum Gehirn. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Erkrankung, kann sehr variabel sein und hängt auch von der Menge des aufgenommenen Virus sowie der Entfernung der Eintrittsstelle vom Gehirn ab. Treten erste Symptome auf, verläuft die Erkrankung unweigerlich tödlich. Durch ihr unbedachtes Handeln haben sich die Tierhalter selbst, ihre Familie und zahlreiche weitere Personen in Lebensgefahr gebracht.

Impfungen retten Leben

Deutschland und Österreich haben sich am 28.09.2008 als frei von Tollwut (außer Fledermaus-Tollwut) erklärt. Dieses Ziel wurde mit hohem finanziellen und personellen Aufwand durch Köder-Impfungen der Füchse, in denen sich die Tollwut-Infektion aufrechterhielt, erreicht. Bis heute hat die Bekämpfung der Wildtiertollwut in den Ländern der EU große Fortschritte und dadurch das Leben sicherer gemacht. Zu leicht kann aber die Ausrottung einer tödlichen Krankheit als selbstverständlich wahrgenommen werden und alle Vorsicht vergessen lassen.

Der eingangs geschilderte Fall wird hoffentlich glimpflich ausgehen, da der Hund tierärztlich vorgestellt und so die Tollwut-Infektion diagnostiziert wurde. Der illegale Handel mit Welpen scheint ein gutes Geschäft zu sein, stellt jedoch ein unkalkulierbares Risiko für die mühsam erreichte Tollwut-Freiheit dar.

Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus wichtig, für einen gültigen Tollwut-Impfschutz unserer Haustiere zu sorgen. In Deutschland sind zahlreiche Tollwut-Impfstoffe für Hunde zugelassenen, Mono-Impfstoffe, die ausschließlich gegen Tollwut immunisieren und Kombinationsimpfstoffe, mit denen zusätzlich gegen weitere Erkrankungen wie z. B. Staupe, Leptospirose, Hepatitis und Parvovirose geimpft werden kann. Die auf dem Markt verfügbaren Tollwut-Impfstoffe werden bei Hunden ab einem Alter von 12 Wochen eingesetzt. Die Grundimmunisierung für Tollwut besteht aus einer einmaligen Impfung mit einer Auffrischungsimpfung nach einem Jahr. Um einen ausreichend hohen Antikörpertiter für Reisen in Drittstaaten zu erreichen, werden Impfungen in der 12. und 16. Lebenswoche sowie im Alter von 15 Monaten empfohlen.

Welt-Tollwuttag

Der 28. September ist Welt-Tollwuttag. Dieser Tag soll daran erinnern, dass in vielen Ländern der Erde Tollwut noch immer vorkommt. Oft werden Infektionen nicht nur unter Wildtieren, sondern auch unter Straßenhunden und ungeimpften Haushunden weitergegeben. Zu diesen Ländern gehören als Nachbarstaaten der EU neben der Türkei auch die Ukraine, Weißrussland und die Russische Föderation. Die Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) schätzt, dass jährlich etwa 59.000 Menschen an durch Hunde übertragener Tollwut sterben, 40 % davon sind Kinder. Tollwut ist eine Erkrankung, die durch Impfung von Hunden zurückgedrängt werden kann. Die Initiative „United Against Rabies“, bestehend aus WHO, OIE (Welt-Organisation für Tiergesundheit), FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) und der Globalen Allianz zur Kontrolle der Tollwut Rabies Control (GARC), hat sich zum Ziel gesetzt, dass ab 2030 kein Mensch mehr an Tollwut stirbt, „Zero by 30“.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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