„Veta“ versus Feta
Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 34/2021
Halle, 16. September 2021
Immer mehr vegane Produkte sind in den letzten Jahren in den Regalen aufgetaucht. Allerdings wird in vielen Fällen nicht auf den ersten Blick deutlich, was der Verbraucher letztendlich erwirbt.
So findet man seit einiger Zeit im Kühlregal Produkte, die als „Veta“ bezeichnet werden. Neben der Bezeichnung erinnern auch die Aufmachung und Form an Feta-Käse. Ein Blick ins Zutatenverzeichnis offenbart jedoch, dass beide erwartungsgemäß nicht viele Gemeinsamkeiten haben. Feta-Käse besteht aus Schafs- und Ziegenmilch, die Hauptzutaten für „Veta“ hingegen sind Wasser, Pflanzenöl und Stärke. Dies macht sich natürlich auch beim Geschmack bemerkbar. Während Feta-Käse ein typisches Käsearoma sowie einen arteigenen Geschmack nach Schaf und Ziege aufweist, dominieren bei „Veta“ Stärke und nussige Geschmackseindrücke. Vor diesem Hintergrund stellt „Veta“ eine vegane Alternative dar. In geschmacklicher Hinsicht sind beide Produkte dagegen nicht zu vergleichen. Somit muss jeder Verbraucher selber entscheiden, welche Variante eher seinen Erwartungen entspricht.
Die Sachverständigen im Landesamt für Verbraucherschutz beurteilen derartige Erzeugnisse unter anderen Gesichtspunkten. Neben der Zusammensetzung steht der Schutz vor Täuschung im Vordergrund. Bei Feta-Käse handelt es sich um ein Produkt, dessen Herstellung in Rechtsvorschriften der EU festgelegt wird. So erfolgt die Produktion von Feta aus Schafs- und Ziegenmilch in bestimmten Regionen von Griechenland. Werden andere Erzeugnisse Feta-Käse genannt oder vermitteln den Eindruck, dass es sich um Feta-Käse handelt, liegt häufig eine Täuschung des Verbrauchers vor.
Gerade bei der Auslobung „Veta“, verbunden mit der Verpackung und der Form, ist die Anlehnung an Feta-Käse offensichtlich. Aus Sicht der Gutachter wird damit die Bekanntheit von Feta-Käse genutzt, um den Verbraucher auf derartige Erzeugnisse aufmerksam zu machen. Erst bei näherer Betrachtung der Verpackung treten die Unterschiede zutage. Diese Praxis kann zu einer Täuschung des Verbrauchers führen und wird seitens des Landesamtes für Verbraucherschutz beanstandet.
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