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Informationen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist für die Erteilung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt sowie für deren Überwachung zuständig. Anträge und Anfragen können schriftlich oder per E-Mail an folgende Adressen gerichtet werden:

Landesamt für Verbraucherschutz

Freiimfelder Straße 68

06112 Halle (Saale)

E-Mail: lav-cannabisgesetz(at)sachsen-anhalt.de

Anträge müssen folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten:

  • Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,
  • zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,
  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
  • ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei - Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
  • die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,
  • Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,
  • die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,
  • Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1 KCanG,
  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 KCanG ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 KCanG nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,
  • das nach § 23 Absatz 6 KCanG zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Den Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.