Informationen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist für die Erteilung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt sowie für deren Überwachung zuständig. Anträge und Anfragen können schriftlich oder per E-Mail an folgende Adressen gerichtet werden:
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Anträge müssen folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten:
- Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,
- zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
- ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei - Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
- die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
- Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,
- Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,
- die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,
- Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1 KCanG,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 KCanG ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 KCanG nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,
- das nach § 23 Absatz 6 KCanG zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
Den Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.