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Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Darüber hinaus gewährt es Frauen in der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung oder bei einer Fehlgeburt nach der zwölf-ten Schwangerschaftswoche einen besonderen Kündigungsschutz und sichert Frauen das Einkommen in der Zeit, wo eine Beschäftigung verboten ist.
                              
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Ausführliche Informationen zu allen wesentlichen Themen des Mutterschutzrechts finden Sie im »Leitfaden zum Mutterschut , »Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschut sowie im Mutterschutz-Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Elternzeit

Durch die Elternzeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.  

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten.

Zu allen Fragen des Elterngeldes erteilen die Elterngeldstellen der Länder Auskunft. In Sachsen-Anhalt befinden sich Elterngeldstellen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. mehr...

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Nächste Veranstaltungen ...
Am 10.11.2021 findet die 20. Online-Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte statt. Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das nächste Fachgespräch findet am 23.11.2021 in Bernburg-Strenzfeld statt.

Weiteres hier.

 

Stendaler Rindersymposium erst wieder 2023

Das vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ursprünglich für den 17.–19. März 2021 geplante und dann auf den 22.–24. September 2021 verschobene 12. Stendaler Symposium "Tierseuchen und Tierschutz beim Rind" muss infolge der nach wie vor zu großen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen.

Wir hoffen sehr, das Stendaler Symposium zum nächsten regulären Termin im Jahr 2023 mit neuem Schwung durchführen und in präsenter Form wieder in den gemeinsamen fachlichen Austausch treten zu können.
 

Die Tierärztekammer führt im Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz einen Fortbildungskurs "Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind" für Tierärzte/-innen durch. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte diesem Flyer.