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Das Landesamt für Verbraucherschutz führt gemeinsame Schwer-punktüberprüfung mit dem Zoll in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst durch

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 036/2020

Halle, 16. November 2020

Am 10. November 2020 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Abfallwirtschaft einschließlich der Straßenreinigung und dem Winterdienst statt. Die Kontrollen erfolgten in Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg und dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV). 

Im Rahmen der Schwerpunktprüfung nahmen acht Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt an insgesamt 23 Betriebskontrollen teil. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der BMAS-SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten grundsätzlich eingehalten werden. Es wurden jedoch Arbeitsschutzmängel hinsichtlich fehlender bzw. ungenügender Gefährdungsbeurteilung, unzureichender sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung als auch in Bezug auf Arbeitsmittel mit überfälligen wiederkehrenden Prüfungen bei den Kontrollen festgestellt. 

Die Schwerpunkte des Zolls lagen insbesondere auf der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bzw. dem Mindestlohngesetz (MiLoG), der Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung und dem Missbrauch von Sozialleistungen sowie zur illegalen Ausländerbeschäftigung. Die Beschäftigten des Landesamtes für Verbraucherschutz konzentrierten sich an diesem Tag auf die Kontrolle der Einhaltung des BMAS-SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sowie auf allgemeine Arbeitsschutzthemen, wie beispielsweise die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Des Weiteren wurden Arbeitszeitnachweise kontrolliert, um mögliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz aufzudecken.

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