Europäischer Antibiotikatag – Rückstandskontrollen bei Nutztieren
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 035/2020
Halle, 16. November 2020
Erfreulicherweise wurden durch das Landesamt für Verbraucherschutz bei Rückstandskontrollen von Nutztieren in letzten beiden Untersuchungsjahren 2018 und 2019 in 94,77 % der insgesamt 3220 untersuchten Proben keinerlei Antibiotika nachgewiesen. Bei 4,53 % der Proben wurden Spurern bis zur Höhe von einem Zwanzigstel des gesetzlichen Grenzwertes festgestellt, bei 0,46 % der Proben bis zu einem Zehntel und bei 0,21 % der Proben bis zur Hälfte des gesetzlichen Grenzwertes. Die gesetzlich zulässigen Höchstmengen für Antibiotika wurden in diesem Untersuchungszeitraum lediglich bei einer Probe, entsprechend 0,03 %, aller Proben überschritten.
Damit setzt sich der seit einigen Jahren beobachtete Trend von sinkenden Nachweisraten bei den Antibiotikarückständen fort. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass dennoch die Bemühungen für eine weitere Senkung des Antibiotika-Einsatzes sowie die strikte Einhaltung der Anwendungsvorschriften und Wartezeiten fortgeführt werden müssen.
Am 18. November 2020 wird wieder der Europäischer Antibiotikatag begangen. Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch Antibiotikaresistenzen zu schärfen und über die umsichtige Anwendung von Antibiotika zu informieren.
In der modernen Medizin sind Antibiotika ein zentraler Bestandteil bei der Therapie von bakteriellen Infektionskrankheiten. Sie stellen sicher, dass viele Erkrankungen behandelbar sind, die noch vor wenigen Jahrzehnten mit hohen Todesraten einhergingen, wie zum Beispiel die Tuberkulose. Jedoch erhöht jeder Antibiotikasatz langfristig das Risiko zur Ausbildung von Resistenzen gegen die Wirkstoffe. Zwar kann dem durch verschiedene Maßnahmen, wie Reduzierung der Anwendungshäufigkeit durch strikte Beachtung der Indikation, ausschließlicher Einsatz gegen eine bestimmte Infektion nachgewiesenermaßen wirksamer Stoffe, Resistenztests insbesondere bei längerer Therapiedauer oder konsequente Beachtung von Dosierung und Anwendungsdauer, entgegengewirkt werden. Der sorgsame Einsatz dieser Arzneimittel bleibt Grundvorrausetzung dafür, dass auch in der Zukunft wirksame Präparate vorhanden sein werden, um die Patienten bei bakteriellen Infektionen wirksam therapieren zu können.
Verschärfte gesetzliche Bestimmungen führten in der Veterinärmedizin in den letzten Jahren zur deutlichen Senkung der eingesetzten Antibiotikamengen wie auch zur Reduktion der Therapiehäufigkeiten. Zur Überwachung der fachgerechten und rechtskonformen Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung erfolgen unter anderem amtliche Kontrollen in Erzeugerbetrieben und Schlachtstätten. Die damit verbundenen umfassenden Analysen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dabei wird das Untersuchungsspektrum jährlich mit neuen, relevanten Substanzen aktualisiert. Zur Untersuchung gelangen alle relevanten Nutztierarten und verschiedene tierische Produkte wie Fleisch, Milch, Eier und Honig.