Impfen auch während der Pandemie: Neue STIKO-Empfehlungen
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation 031/2020
Halle, 08. Oktober 2020
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden medizinischen Maßnahmen. Im Augenblick schaut die Öffentlichkeit auf die COVID-19-Pandemie und ihre Bewältigung. Die Ausbreitung des Virus als Ursache von Infektionen, Erkrankungen und Todesfällen soll verhindert werden. An der Herstellung von neuen Impfstoffen, die das SARS-CoV-2-Virus bekämpfen, wird intensiv gearbeitet. Aber auch gerade während einer Pandemie haben allgemein gültige Vorsorgemaßnahmen eine große Bedeutung. Dazu gehören die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI empfohlenen Impfungen. Am 20. August dieses Jahres hat diese die neuen Impfempfehlungen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr enthalten sie eine Reihe wesentlicher Änderungen und Ergänzungen, welche die impfenden Ärzte in die Lage versetzt, ihre Patienten mit einem guten Impfschutz zu versorgen, der den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
Zu den Änderungen gehört unter anderem die Empfehlung, Frauen bereits während einer Schwangerschaft gegen Keuchhusten zu impfen, um vor allem das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten ausreichend gegen diese besonders für junge Säuglinge gefährliche Infektionskrankheit zu schützen. Weitere Änderungen betreffen ein reduziertes Impfschema für die Sechsfachimpfung im ersten Lebensjahr, die berufliche Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie die Empfehlung zur Impfung gegen Japanische Enzephalitis bei Reisen in Gebiete, in denen diese durch Mücken übertragene Virusinfektion vorkommt bzw. für Laborpersonal. Außerdem erfolgte die Aktualisierung der FSME-Risikogebiete.
In einer Stellungnahme hat sich die STIKO ausdrücklich für die Verabreichung von empfohlenen anstehenden Routineimpfungen auch während der Corona-Pandemie ausgesprochen, die nur bei schwerer akuter Erkrankung verschoben werden sollten. Dies gilt sowohl für die Grundimmunisierungen bei Kindern im ersten und zweiten Lebensjahr, die empfohlenen altersbedingten Impfungen für Personen ab 60 Jahre als auch die Impfungen für immunsupprimierte Patienten bzw. Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren. Es gibt keine Hinweise auf eine negative Beeinflussung des Immunsystems bei der Auseinandersetzung mit dem SARS-CoV-2-Virus durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung.
Die Pandemie darf keinesfalls zu zusätzlichen Impflücken führen, mit der Gefahr von Erkrankungshäufungen, Ausbrüchen oder gar Todesfällen, die mit vorhandenen Impfungen hätten verhindert werden können.