Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr: Kontrollen unter Pandemie-Bedingungen
Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 16/2021
Halle, 7. Mai 2021
Das Landesamt für Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr - trotz Corona-Pandemie - hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr wieder beraten und kontrolliert.
Mit der Verabschiedung des EU-Mobilitätspakts 1 durch die Gremien der Europäischen Union kam es auch zu Änderungen im Bereich der EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Dabei ging es vor allem darum, die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer zu verbessern. So wurde explizit klargestellt, dass regelmäßige Wochenruhezeiten nicht in der Fahrerkabine verbracht werden dürfen. Zudem wurden die Regelungen für die Fahrten unmittelbar vor der Wochenruhezeit erleichtert, um dem Fahrpersonal mehr Flexibilität – etwa bei Staus - einzuräumen. Diese Anpassungen führten beim Landesamt für Verbraucherschutz zu einem erhöhten Beratungsbedarf.
Auch beim EU-Kontrollgerät, dem sogenannten digitalen Tachographen, der in Lkw und Busse einzubauen ist, stehen zukünftig weitere technische Ergänzungen an: Kleintransporter (ab 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht) unterliegen, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind, ab 2026 den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, haben also damit vorgegebene Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Hintergrund ist u.a. die Zunahme an Fahrzeugen in diesem Bereich und die Gefahr der Verschiebung von Transportleistungen zu Lasten der Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals.
Vom Landesamt für Verbraucherschutz wurden im Jahr 2020 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben rund 81.000 Fahrer-Arbeitstage kontrolliert. Die dabei festgestellten Beanstandungen führten dabei zu 302 Verwarnungs- und Bußgeldern. Auch 2021 wird das Landesamt für Verbraucherschutz wieder mit Kontrollen und Beratungen dazu beitragen, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und seinen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer leisten.
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