Erster bekannter Fall einer Erkrankung durch Borna Disease Virus 1 beim Menschen in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 36/2021
Halle, 11. Oktober 2021
Der erste und bisher einzige bekannte Fall aus Sachsen-Anhalt wurde dem Landesamt für Verbraucherschutz aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld übermittelt. Betroffen ist eine 58-jährige Frau, die zum Jahresende 2020 sehr schwer mit Kopfschmerzen, Hautblutungen, septischem Krankheitsbild und veränderter Bewusstseinslage erkrankte. Sie wird aktuell in einem Pflegeheim betreut und ist nicht ansprechbar. Im Liquor und im Serum konnten im Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin sehr hohe Borna-IgG-Antikörper nachgewiesen werden. Ein direkter Erregernachweis blieb aus. Da der Landkreis in einem Endemiegebiet für Borna Disease Virus 1, definiert über bekannte Fälle bei Nutztieren liegt, geht das Robert Koch-Institut von einer bestätigten Diagnose aus.
Das Borna Disease Virus 1, bekannt als Erreger der Borna’schen Krankheit bei Pferden, Schafen und anderen Säugetieren kann bei Menschen schwere Gehirnentzündungen (Enzephalitiden) verursachen. Es ist nicht identisch mit dem Bunthörnchen-Bornavirus, das jedoch ähnliche Erkrankungen hervorrufen kann.
Endemiegebiete des klassischen Borna Disease Virus 1 finden sich in der östlichen Hälfte Deutschlands, vor allem in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Erkrankungen beim Menschen treten selten auf, enden jedoch überwiegend tödlich. Die Betroffenen leiden zu Beginn zumeist an Kopfschmerzen, Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl. Später kommt es zu neurologischen Symptomen, wie Verhaltensauffälligkeiten und Sprach- und Gangstörungen und im weiteren Verlauf innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen zum Koma. Eine spezifische Therapie gegen Bornavirus-Infektionen gibt es bisher nicht, so dass die Behandlung aus unterstützenden Maßnahmen mit intensivmedizinischer Betreuung besteht.
Nach einem 2017 in Brandenburg verstorbenen bestätigten Fall und einem aktuellen Fall aus Thüringen handelt es sich laut Robert Koch-Institut, bei dem Fall aus Sachsen-Anhalt, um den 3. Fall nördlich von Bayern. Das verfestigt den Eindruck, dass auch im nördlichen Teil des tierischen Endemiegebietes mit menschlichen Infektionen zu rechnen ist.
Das natürliche Reservoir von Borna Disease Virus 1 ist die Feldspitzmaus. Die Viren werden vermutlich über deren Speichel, Urin und Kot ausgeschieden. Der Mensch kann sich wahrscheinlich sowohl über den direkten Kontakt mit der Spitzmaus oder ihren Ausscheidungen als auch über verunreinigte Lebensmittel, Wasser oder das Einatmen von kontaminiertem Staub infizieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das Hauskatzen (Freigänger) eine Rolle bei der Übertragung auf den Menschen spielen. Eine Mensch-zu-Menschübertragung ist unwahrscheinlich ebenso wie die Übertragung durch infizierte Pferde, Schafe und andere Haus- und Heimtiere auf den Menschen.
Das Risiko einer Borna Disease Virus 1-Infektion ist sehr gering und kann weiter reduziert werden, indem der Kontakt zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen, z. B. bei Gartenarbeiten, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Bauwesen vermieden wird bzw. Schutzmaßnahmen getroffen werden. Im Umfeld lebenden Spitzmäusen sollte ihre Nahrungsquelle (z. B. Tierfutter, Komposthaufen) entzogen werden. Um tote Spitzmäuse oder deren Ausscheidungen zu beseitigen, sollten Gummihandschuhe und Mundnasenschutz getragen werden und kontaminierte Flächen mit Haushaltsreiniger gesäubert werden.
Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt sollten bei einer unklaren akuten Meningoenzephalitis differentialdiagnostisch an eine Borna Disease Virus 1-Infektion denken. Eine labordiagnostische Abklärung kann z. B. am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin erfolgen. Der direkte Virusnachweis von Bornaviren beim Menschen ist gemäß
§ 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Labore an das Gesundheitsamt meldepflichtig. In Sachsen-Anhalt besteht außerdem eine über § 6 Abs. 1 IfSG hinaus erweiterte ärztliche Meldepflicht für die Erkrankung an und den Tod durch Virusmeningitis.
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